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Berufsgeheimnis: Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen abgewehrt

20.01.2025

Eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen scheiterte im Wachstumschancengesetz, tauchte aber überraschend im Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz wieder auf. Dagegen protestierten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Kurz vor Weihnachten sei das Gesetz verabschiedet worden – ohne die umstrittene Mitteilungspflicht, so die BRAK.

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs solle primär Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei der Einkommensteuer bringen. Der Gesetzentwurf habe jedoch auch eine neue Mitteilungspflicht für so genannte innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten, die von rechtlichen und steuerlichen Beratern zu erfüllen sein sollte, so die BRAK.

Eine derartige Meldepflicht werde von den Spitzenverbänden der rechts- und steuerberatenden Berufe seit Langem kritisiert. Sie sähen das Mandatsgeheimnis gefährdet.

Die Einführung einer solchen Pflicht sei zuletzt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gescheitert. Für Empörung sorgte laut BRAK daher, dass die Mitteilungspflicht im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wieder enthalten war, ohne dass sich an den zugrundeliegenden Umständen etwas geändert hatte. Hiergegen habe die BRAK in einer gemeinsamen Erklärung mit zahlreichen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft protestiert.

Nach dem Bruch der Regierungskoalition habe das Steuerfortentwicklungsgesetz zu den wenigen Vorhaben gezählt, die vor dem vorgezogenen Ende der Legislaturperiode noch abgeschlossen werden sollten. Aufgrund der Dringlichkeit der Lage hätten BRAK und BStBK nochmals in einer gemeinsamen Erklärung die Streichung der Mitteilungspflicht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz und den dauerhaften Verzicht auf die Einführung einer solchen Pflicht gefordert.

Der Finanzausschuss des Bundestages habe daraufhin am 18.12.2024 die geplanten Mitteilungspflichten in der Abgabenordnung (AO) gestrichen, zeigt sich die BRAK zufrieden. Der Bundestag habe das Steuerfortentwicklungsgesetz am 19.12.2024 ohne die Änderungen in der AO verabschiedet. Der Bundesrat habe dem Gesetz am 20.12.2024 zugestimmt. Das Gesetz sei am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 14.01.2025

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