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Berufs- und Fachberaterordnung: Änderungen ab 01.08.2022 in Kraft

26.07.2022

Die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 03.05.2022 Änderungen der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und der Fachberaterordnung (FBO) beschlossen. Eine Anpassung der BOStB war laut BStBK insbesondere aufgrund des zum 01.08.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab betont, dass die Satzungsversammlung damit wichtige Entscheidungen für eine moderne und zeitgemäße Berufs- und Fachberaterordnung getroffen habe. Beide Regelwerke seien jetzt fachlich wieder auf dem aktuellen Stand und berücksichtigten nicht nur die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch neue Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung.

Die BOStB wurde laut BStBK an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (zum Beispiel im Bereich der Werbung) angepasst. Auch berücksichtige die Novelle der BOStB neue Entwicklungen bei den vereinbaren Tätigkeiten wie etwa die Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht. Bei der Fachberaterordnung seien insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet worden. Hinsichtlich der Pflichtfortbildung werde nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (zum Beispiel durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann. Das Bundesfinanzministerium habe am 20.06.2022 grünes Licht für die beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO gegeben.

Die von der Satzungsversammlung beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO sind auf der Webseite der Steuerberaterkammer (www.bstbk.de) veröffentlicht. Dort finden sich auch Erläuterungen zu den beschlossenen Änderungen und eine konsolidierte Lesefassung der geänderten Berufs- und Fachberaterordnung.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 25.07.2022

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