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Berliner «Mietendeckel»: Normenkontrollverfahren ausgesetzt
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ausgesetzt.
Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter beziehungsweise Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den Berliner "Mietendeckel" vor.
Das BVerfG hat auf Anfrage des VerfGH Berlin mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 21.10.2020, VerfGH 87/20