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Behinderungsgrad: Noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern
Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Wer unter körperlichen Einschränkungen leidet, sollte seine Behinderung offiziell feststellen lassen und am besten schnell handeln, empfiehlt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn werde der Grad der Behinderung (GdB) noch bis Jahresende beantragt und bestätigt, sei die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr gesichert. Dies führe zu Entlastungen bei der Einkommensteuer für 2024.
Einen Anspruch auf verschiedene steuerliche Vorteile hätten Menschen mit einer Behinderung ab einem GdB von 20. Die Höhe der Behindertenpauschale richte sich nach dem Grad der Behinderung und betrage zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr. "Dieser Pauschbetrag wird anhand der Bescheinigung über den GdB unbürokratisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Jahrespauschale werde rückwirkend für das Kalenderjahr gewährt, in dem der GdB ausgestellt wurde. Selbst wenn die Feststellung also erst im Dezember erfolgt, gebe es die volle Pauschale für das gesamte Steuerjahr 2024. Somit werde die persönliche Steuerlast gemindert.
Ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Leiden, die möglicherweise einen Anspruch auf einen GdB und noch keine Feststellung beantragt haben, sollten eine baldige Überprüfung und Antragstellung in Betracht ziehen. Aufgrund der mehrwöchigen Dauer des Genehmigungsverfahrens sollte der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden, damit der Bescheid noch vor Jahreswechsel ergeht. "Kommt der Bescheid erst im neuen Jahr, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn die Behinderung rückwirkend festgestellt wird. Darauf sollte man achten", rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Feststellung des GdB sei kostenfrei und erfolge durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig sei hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht älter als zwei Jahre sind, beigelegt werden. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.
Neben der steuerlichen Entlastung könne ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasse etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen, wie das persönliche Budget. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gölten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der GdB-Nachweis vorliegt.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 20.11.2024