Steuerliche Mantelverordnung: Steuerberaterverband kritisiert Entwurf
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Befugnis zur Steuerberatung: Soll neu geregelt werden
Bestimmte Berufsgruppen und Verbände dürfen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesjustizministerium nun neu regeln, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt. Dabei sollen auch die unentgeltliche studentische Beratung in Tax Law Clinics legalisiert und das Fremdbesitzverbot an Steuerberatungsgesellschaften klarer geregelt werden.
Neben Anwälten sowie Steuerberatern, die unbeschränkt steuerlich beraten dürfen, könnten andere Berufsgruppen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten, erläutert die BRAK. Diese beschränkte Befugnis wolle das Justizministerium neu fassen. Der Referentenentwurf entspreche weitestgehend dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe aus der 20. Legislaturperiode, der der Diskontinuität unterfallen sei.
Nach dem Entwurf solle unter anderem der Kreis der Verbände erweitert werden, die beschränkt zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind. Künftig sollen auch Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Verbände zur Förderung Belange behinderter Menschen diese Befugnis haben.
Zudem solle die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen künftig im Regelfall zulässig sein. Dadurch würden auch so genannte Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig, die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung besonders qualifizierter Personen altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Diese Änderung hatte die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf aus der 20. Legislaturperiode ausdrücklich befürwortet.
Der aktuelle Entwurf sehe darüber hinaus nun einen Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern vor. Ferner solle eine in der Abgabenordnung geregelte Vollmachtsvermutung auch auf Notare und Patentanwälte erweitert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit enthält der Entwurf laut BRAK zudem eine Klarstellung zum so genannten Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Der Beteiligung von Gesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft zur Wahrung der Unabhängigkeit würden enge Grenzen gesetzt.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 04.09.2025