Vermietung von Ferienwohnungen: Was für die steuerliche Verlustanerkennung zu beachten ist
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"Bau-Turbo": Länder geben grünes Licht
Der so genannteBau-Turbo hat den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung desWohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Baubezahlbaren Wohnraums vereinfachen und beschleunigen.
Künftig könnenGemeinden beim Bau von Wohngebäuden bis zum 31.12.2030 Abweichungen vomBauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichenBelangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Zudem erweitert dasGesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungeneines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kannes Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebungeinfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie giltjedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monatennach Antragstellung nicht widerspricht.
Das Gesetzerleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die derHerstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorproduktendienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit derBundeswehr erforderlich sind.
Nach derAusfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seinerVeröffentlichung in Kraft.
Bundesrat, PM vom17.10.2025