Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen: Soll besser gegen Missbrauch geschützt werden
DStV zum Koaltionsvertrag: Einführung der Selbstveranlagung
Barrierefreiheit von Kanzleiwebseiten: Neue Hinweise
Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das teilt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit.
Das BFSG setze europäische Vorgaben um, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen solle damit eine bessere Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Neue Hinweise des Verbändeforums IT des DStV untersuchten die möglichen Auswirkungen auf die Gestaltung von Kanzleiwebseiten.
Insbesondere Kanzleien, die auf ihren Webseiten besondere digitale Angebote bereithalten, sollten daher prüfen, ob und in welchem Umfang ihr Online-Angebot möglicherweise unter die Regelungen des BFSG fällt. Einen Katalog mit ersten Fragen und Antworten zum neuen BFSG hat das Verbändeforum IT zusammen mit dem Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV zusammengestellt.
Wie der DStV mitteilt, ist der Katalog für alle Mitglieder der regionalen Steuerberaterverbände abrufbar unter "www.stbdirekt.de".
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.06.2025