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Banken-Abwicklung: Gesetzentwurf nach EU-Recht
Deutschland will Änderungen am europäischen Rechtsrahmen fürdie Abwicklung von Banken eins zu eins umsetzen. Das schreibt dieBundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie2024/1174 (BT-Drs. 21/2509). Es gehe dabei um "technische Vorgaben, wiefür Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihtenTochterunternehmen (Daisy Chains) besteht, die Mindestanforderungen anVerlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeitenbestimmt und erfüllt werden".
Ziel sei eine "ausreichende Verlusttragung innerhalbdes Konzerns in einer Abwicklung", wobei verhindert werden solle, "dassTochtergesellschaften überproportional belastet werden". Darüber hinausregele die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulärenInsolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau vonVerlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind.
Der Gesetzentwurf gilt als "besonders eilbedürftig".Die Stellungnahme des Bundesrats soll nachgereicht werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.11.2025