Bachelorarbeit: Wegen unzulässiger KI-Nutzung nicht bestanden
Obacht beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an derUni: Dies kann dazu führen, dass Prüfungsleistungen als "nicht bestanden"bewertet werden. Dass das rechtens ist, hat das Verwaltungsgericht (VG) Kasselbestätigt.
Zwei Studierende hatten geklagt, weil die Universität KasselPrüfungsleistungen (eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeitim Masterstudiengang Verwaltungsrecht) für "nicht bestanden" erklärtund die Studierenden wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von KIauch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen hatte.
Das VG hat diese Bewertungen der Universität bestätigt, weilsich die Studierenden – so auch zur Überzeugung des Gerichts – unerlaubterHilfsmittel bedient haben. Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähigeRegeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität undhinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.
Das VG hat gegen beide Urteile wegen grundsätzlicherBedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen.
Verwaltungsgericht Kassel, Urteile vom 25.02.2026, 7 K2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS, nicht rechtskräftig