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Auszahlung des Kinderbonus 2022: Wer bekommt wieviel?

20.07.2022

Familien wurden in den Jahren 2020 und 2021 mit einem einmaligen Kinderbonus aufgrund der besonderen finanziellen Belastungen während der Pandemie außer der Reihe steuerlich entlastet. Im Juli 2022 folgt nun ein dritter Kinderbonus aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungs-, Energie- und Spritkosten. Grundlage dafür ist das Entlastungspaket 2022 der Bundesregierung. Es soll neben den anderen Maßnahmen, wie der Senkung der Spritsteuer, dem günstigen Neun-Euro-Ticket und der einmaligen Energiekostenpauschale, Familien mit Kindern unterstützen und die höheren Ausgaben durch die Zahlung von 100 Euro je Kind teilweise ausgleichen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Eltern sowie Pflegeeltern erhalten die einmalige Sonderzahlung laut Lohnsteuerhilfe für jedes Kind, für das sie im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben. Die Voraussetzungen seien dieselben wie für das Kindergeld. Wird das Kindergeld monatlich von der Familienkasse auf das Konto eines Elternteils überwiesen, komme die Sonderzahlung bei demselben Elternteil automatisch an. Der Kinderbonus müsse nicht extra beantragt werden. Er werde aber nicht gemeinsam mit dem Kindergeld für den Monat Juli ausgezahlt, sondern ein paar Tage nach der regulären Zahlung gesondert überwiesen – es sei denn, das Kindergeld werde für ein Neugeborenes erst später in diesem Jahr beantragt und bewilligt. Dann werde der Kinderbonus mit dem Kindergeld gemeinsam nachträglich ausbezahlt.

Die Sonderzahlung für Familien werde bei Sozialleistungsempfängern nicht angerechnet, sodass das Geld voll und ganz zur Verfügung steht. Auch sei die Familienunterstützung im Fall einer Insolvenz vor einer Pfändung sicher. Alle Familien mit einem geringeren Einkommen profitierten zu hundert Prozent vom Kinderbonus, da er nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zähle, so die Lohnsteuerhilfe.

Nur bei besserverdienenden Eltern verrechne der Fiskus im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs den Bonus mit dem Kinderfreibetrag. Fahren Eltern bei der Vergleichsrechnung auf Basis der Einkommensteuererklärung mit dem Kinderfreibetrag steuerlich besser als mit dem Kindergeld, wirke sich der Kinderbonus steuerlich betrachtet nicht mehr entlastend aus, so die Lohnsteuerhilfe. "Den ausbezahlten Bonus bekommt man zwar zunächst aufs Konto, über die Verrechnung mit der Steuerlast wird er aber praktisch wieder zurückbezahlt", erklärt Sue Abenthum, Vorstand der Lohnsteuerhilfe.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 19.07.2022

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