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Auch in Sachsen-Anhalt: Finanzämter verzichten auf belastende Maßnahmen

19.12.2025

Sachsen-Anhalts Finanzämter werden während derWeihnachtsfeiertage auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oderdie Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. Der so genannteWeihnachtsfrieden der Finanzämter gilt nach Angaben des Finanzministeriums desLandes für den Zeitraum zwischen dem 19.12.2025 und dem 31.12.2025.

Verzichtet werde konkret auf die Ankündigung vonBetriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen. Auchwürden keine Schlussbesprechungen durchgeführt und keine Prüfungsberichteübersendet. Auch die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlichVollstreckungsankündigungen) sei außen vor; ebenso die Androhung oderFestsetzung von Zwangsgeldern.

Steuerbescheide würden dagegen versendet, um insbesondereErstattungen zu gewährleisten.

Finanzministerium Sachsen-Anhalt, PM vom 15.12.2025

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