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Asylrechtsprechung: Bundesrat plant Beschleunigung
Die Asylrechtsprechung in Deutschland soll nach dem Willen des Bundesrates einheitlicher gestaltet und beschleunigt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Länderkammer "zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter" (BT-Drs. 21/1380) hervor.
Danach sollen die Vorschriften des Asylgesetzes zur Berufungszulassung und Beschwerde neu gefasst und dadurch Leitentscheidungen ermöglicht werden, "die die Bearbeitung der Asylverfahren insgesamt einheitlicher, effektiver und schneller machen".
In Hauptsacheverfahren sollen die Verwaltungsgerichte den Angaben zufolge bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und bei Divergenz künftig die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) zulassen können. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird den Verwaltungsgerichten laut Vorlage die Möglichkeit der Zulassung der Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung eingeräumt.
In bestimmten Fällen soll zudem der zuständige Senat des OVG neben dem Berufungsverfahren auch das Berufungszulassungsverfahren einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen können, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Gelten soll dies danach für Fälle, in denen die Lage im Herkunfts- oder Zielstaat bereits durch eine Entscheidung des Senats geklärt ist und die Rechtssache "sonst keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat".
Deutscher Bundestag, PM vom 29.08.2025