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Arzneimittelhersteller nicht von Verbrauchsteuer befreit: Polen muss sich vor EuGH verantworten
Die Kommission hat am 30.10.2020 beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen, weil das Land sein nationales Recht nicht mit den EU-Vorschriften über die Befreiung von eingeführtem Alkohol, der bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, in Einklang gebracht hat.
Gemäß den EU-Verbrauchsteuervorschriften seien Einfuhren von Ethylalkohol, der bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, von der Verbrauchsteuer zu befreien, erläutert die Kommission. In Polen werde diese vorgeschriebene Steuerbefreiung jedoch nicht gewährt. Diese Praxis verstoße gegen die einschlägigen EU-Vorschriften (Richtlinie 92/83/EWG des Rates) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020