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Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025: Vordruckmuster bekannt gegeben
Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30.10.1997 ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vordruckmuster für 2025 bekannt gemacht.
Laut Ministerium können die Vordrucke auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate seien zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen könne hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 WoPG bräuchten nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 WoPG) kann nach Angaben des BMF auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird.
Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2025 werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Bundesfinanzministerium, PM vom 23.09.2025