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Anschläge geplant: Fast fünf Jahre Haft

11.01.2022

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat einen Mann aus Duisburg wegen Bereiterklärens, einen Mord und weitere Straftaten zu begehen, und wegen Terrorismusfinanzierung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung sei das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte sich seit 2007 mit radikal-islamistischem Gedankengut beschäftigte. In einem Chat-Verkehr, den er vom 28.04.2021 bis zum 25.05.2021 von Duisburg aus mit einer Kontaktperson in den USA führte, habe er sich dieser gegenüber bereit erklärt, konkrete Anschläge in Israel zu begehen. Als idealen Zeitraum für die Anschläge habe er die Monate Juli bis September 2021 bezeichnet.

Nach der Überzeugung des LG hat der Angeklagte der Kontaktperson in den USA die Durchführung der Anschläge so mitgeteilt, dass an 15 konkret benannten Orten in Israel geschossen und Trucks in die Luft gesprengt werden sollten. Als Budget errechnete der Angeklagte mit 40.000 Euro für Waffen, Benzin und weitere Materialien. Zweifel am Gelingen des Plans äußerte der Angeklagte im Chat nicht.

Der Angeklagte beabsichtigte, Kampfhandlungen der Taliban zu unterstützen, indem er 100 Euro an einen Bekannten zahlte, der Kontakt dorthin hatte.

Im Rahmen der Strafzumessung hat das LG zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er geständig war, sich mittlerweile von den Taten distanziert und an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Strafschärfend hat es den langen Zeitraum, über den sich das Tatgeschehen hinzog, und die Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale berücksichtigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2022, 002 Ks 1/21, nicht rechtskräftig

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