Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Anschaffung oder Herstellung neuer Mietw...

Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen: Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung

27.09.2021

Im Zusammenhang mit der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen gibt das Bunddesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben eine Änderung der Randziffer 9 seines Schreibens vom 07.07.2002 (BStBl I S. 623) bekannt.

Danach kann die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt beziehungsweise getätigt worden ist. Für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige errichtet werden können, kann hinsichtlich des in Satz 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.09.2021, IV C 3 - S 2197/19/10009 :009

Mit Freunden teilen