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An Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung: Klare Regeln sollen für mehr Schutz sorgen

01.03.2023

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Grüne) plant klare und verbindliche Regeln für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung. Hintergrund ist, dass diese Werbung sehr häufig hochverarbeitete Lebensmittel anpreist, die zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten. Der übermäßige Verzehr solcher Lebensmittel trägt laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu ernährungsmitbedingten Erkrankungen bei, die hohe gesellschaftliche Kosten verursachen.

Lebensmittelwerbung habe einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei Kindern unter 14 Jahren. Sie seien besonders empfänglich für Werbung. Eltern hätten kaum die Möglichkeit, ihre Kinder vor Werbung zu schützen. Dabei werde gerade im Kindesalter Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt.

Um Kinder zu schützen und Eltern im Alltag zu entlasten sowie zu einer besseren Ernährungsumgebung beizutragen, sodass Kinder gesund groß werden können, soll sich Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen relevanten Medien nicht mehr an Kinder richten dürfen. Das BMEL betont in diesem Zusammenhang, dass bisherige freiwillige Selbstverpflichtungen und Branchenregeln Kinder nicht effektiv vor negativen Werbeeinflüssen hätten schützen können. Als Kinder sollen alle unter 14-Jährigen gelten. Die Regelung soll nach dem Willen Özdemirs alle für Kinder relevanten Medien erfassen, auch Influencermarketing. Unzulässig soll auch an Kinder gerichtete Außenwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt sein.

Unzulässig sein soll auch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt,

  • wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird beziehungsweise werden kann,

  • wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten betrieben wird,

  • wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden.

Auch an Kinder gerichtetes Sponsoring für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll verboten werden.

Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich laut BMEL an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, PM vom 27.02.2023

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