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An gebietsfremde öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschüttete Dividenden: Schweden muss seine Steuervorschriften ändern

07.12.2021

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Schweden wegen der Besteuerung von an öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschütteten Dividenden zu richten.

Während schwedische öffentliche Rentenfonds als staatliche Einrichtungen vollständig von der Steuerpflicht befreit sind, unterliegen Dividenden, die an vergleichbare gebietsfremde öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschüttet werden, gemäß den Steuerabkommen zwischen Schweden und anderen EU/EWR-Staaten einer Quellensteuer von in der Regel 15 Prozent.

Nach Ansicht der Kommission verstößt eine solche steuerliche Regelung, gemäß der an ausländische öffentliche Renteneinrichtungen ausgeschüttete Dividenden weniger günstig behandelt werden als vergleichbare Ausschüttungen in rein inländischen Fällen, gegen den freien Kapitalverkehr.

Reagiert Schweden nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission die Angelegenheit an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 03.12.2021

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