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Altersvorsorgereform: BStBK fordert Förderberechtigung auch für Selbstständige
In einer Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz(BT-Drs. 21/4088) fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK), auchSelbstständige in den Kreis der Förderberechtigten aufzunehmen.
Die BStBK unterstützt das Ziel des Gesetzes, ein effizientesergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppenzu schaffen und die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker,unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter zu gestalten, um ihreAttraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen.
Die Kammer fordert allerdings eine Erweiterung des Kreisesder förderfähigen Personen. Das Festhalten an dersozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hält die Kammer – auch angesichtszu nehmend zu beobachtenden wechselnden Erwerbsbiografien – für nichtzielführend. Wer im Laufe seines Arbeitslebens von einemBeschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit und wieder zurück wechselt, müsseverschiedene Produkte und Wege für seine private Altersvorsorge wählen undneben- oder nacheinander besparen. Da es in Zukunft voraussichtlich immerweniger üblich sein werde, über Jahrzehnte hinweg bei einem Arbeitgeber odersein Leben lang abhängig beschäftigt zu sein, sollte das Angebot für eineprivate Altersvorsorge an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 11.03.2026