Deutschlandticket: Finanzierung bis 2030 gesichert
Steuerfahndung: Brachte 2024 rund 2,6 Milliarden Euro Mehrsteuern ein
Aktivrente: Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle
Die Bundesregierung plant eine Aktivrente. Ihr Gesetzentwurfstand am 21.11.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seinerStellungnahme fordert dieser punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf undverweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.
Zwischen 2026 bis 2030 beliefen sich die Ausfälle der Länderauf rund 1,9 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro.Die Länder weisen darauf hin, dass ihre Haushalte und insbesondere die derGemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Mit demdamit verbundenen Ausgabenwachstum könne die Einnahmeentwicklung nichtmithalten.
Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durchdas Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von Ländern undKommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen etwa die verstärkteFinanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung derFinanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben derLänder in Betracht.
Hintergrund: Mit der Aktivrente möchte die Bundesregierungden aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutscheWirtschaft stärken. Durch die Überalterung der Gesellschaft und das Eintretender Baby-Boomer in die Rente sieht sie eine Verschärfung des Fachkräftemangelsin der deutschen Wirtschaft. Um das Arbeitspotenzial durch die gesteigerteLebenserwartung der Gesellschaft zu nutzen, soll die Aktivrente eineWeiterarbeit nach Renteneintrittsalter attraktiver machen. Berechnungen zufolgewürden circa 168.000 Rentner weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Durch die Reform können Rentner nach Erreichen desRegelrenteneintrittsalters 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einernichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinausverdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin dieSozialversicherungsbeiträge, sodass die Sozialversicherungen dadurch finanziellstabilisiert werden. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- undVerteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.
Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügigeBeschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit sein, da in diesenBeschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eineWeiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten.
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dannist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneutin den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.
Bundesrat, PM vom 21.11.2025