Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    AfD-Kreisverband: Mit Klage gegen Erwähn...

AfD-Kreisverband: Mit Klage gegen Erwähnung in Gutachten des Verfassungsschutzes erfolglos

14.07.2022

Der AfD-Kreisverband Osterholz/Verden hat keinen Anspruch auf die Streichung von Textstellen eines Verfassungsschutz-Gutachtens aus Januar 2019, in denen er erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit die Klage des Kreisverbandes abgewiesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in dem Gutachten geprüft, ob ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD und ihrer Teilorganisationen bestehen. An zwei Stellen des Gutachtens wurden Äußerungen des Kreisverbandes Osterholz/Verden aus dem Internet zitiert. Die Äußerungen zeigten eine "völkisch-nationalistische Einstellung" in der Partei und propagierten eine Widerstandspflicht, heißt es im Gutachten. Nachdem das Gutachten unter nicht geklärten Umständen an die Öffentlichkeit gelangt war, wurde es von Dritten im Internet veröffentlicht.

Mit seiner Klage wollte der Kreisverband der AfD im Wesentlichen erreichen, dass die betreffenden Textpassagen entfernt werden. Außerdem verlangte er einen Widerruf der ihn betreffenden Ausführungen. Er meint, für das Bekanntwerden des Gutachtens sei das Bundesamt für Verfassungsschutz verantwortlich. Die Bewertung seiner Äußerungen im Gutachten sei unzutreffend und unzulässig.

Dem ist das VG nicht gefolgt. Die Passagen im Gutachten seien rechtlich nicht zu beanstanden. Die Äußerungen des AfD-Kreisverbandes seien sachlich und zutreffend wiedergegeben worden. Auch die Schlussfolgerung, der Kläger propagiere in völkischer Diktion eine undemokratische Widerstandspflicht, sei zumindest vertretbar.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022, 13 K 1562/19

Mit Freunden teilen