Sofortzahlungen in Euro: Jetzt schneller und sicherer
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Merkblatt zu Streitbeilegungsverfahren neu gefasst
Änderung im SEPA-Verfahren: Kontoinhaber bei Zahlungen ans Finanzamt korrekt anzugeben
Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist esspätestens seit 09.10.2025 notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakteBezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wennKontoinhaber und IBAN übereinstimmen, könnten Zahlungen automatisch verarbeitetwerden, teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mit.
Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification ofPayee (VoP) bezeichnet wird, solle die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehrerhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungenverbessern.
Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt inMecklenburg-Vorpommern seien folgende Kontoinhaber anzugeben: das FinanzamtNeubrandenburg, das Finanzamt Waren, das Finanzamt Rostock, das FinanzamtWismar, das Finanzamt Ribnitz-Damgarten, das Finanzamt Stralsund, das FinanzamtGreifswald, das Finanzamt Güstrow, das Finanzamt Hagenow sowie das FinanzamtSchwerin.
Für im Ausland lebende Steuerpflichtige, die aus Deutschlandeine Rente beziehen und im Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland– RiA) besteuert werden, sei als Kontoinhaber das Finanzamt Neubrandenburg(RiA) anzugeben.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 02.10.2025