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Abgeordnetenbezüge: Sind teilweise steuerfrei

15.09.2022

Rund 700 Abgeordnete gehören dem Deutschen Bundestag an. In den 16 Landtagen sind es über 1.700. Im EU-Parlament wird Deutschland von knapp 100 Abgeordneten vertreten (Stand: September 2022). Sie alle sind Berufspolitiker und ihre Abgeordnetenbezüge gehören gemäß Einkommensteuergesetz zu den sonstigen Einkünften. Hierauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Allerdings gelte die Einordnung als sonstige Bezüge nur für die Grundentschädigung, die den Abgeordneten auf Grundlage des deutschen und des europäischen Abgeordnetengesetzes sowie der Abgeordnetengesetze der Bundesländer bezahlt wird. Diese Grundentschädigung sei steuerpflichtig. Die Abgeordneten dürften davon auch Werbungskosten abziehen, zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit.

Darüber hinaus erhielten Abgeordnete beispielsweise Geld für die Teilnahme an Tagungen und Sitzungen. Das seien dann nach bundes- oder landesrechtlicher Regelung Aufwandsentschädigungen, die als solche steuerfrei seien.

Landtags- und Bundestagsabgeordnete kämen zudem in den Genuss einer steuerfreien Kostenpauschale, auch Aufwandspauschale genannt, so die VLH weiter. Damit sollen die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Kosten abgedeckt werden. Beispiele seien Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros oder Fahrten im Wahlkreis der oder des Abgeordneten. Die Kostenpauschale sei unter anderem eingeführt worden, weil sich im Fall von Einzelnachweisen der Verwaltungsaufwand enorm erhöhen würde.

Zahlreiche Bundestagsabgeordnete bezögen auch Nebeneinkünfte, zum Beispiel durch Sitze in Aufsichtsräten von Firmen oder als Berater von Unternehmen. Solche Nebeneinkünfte sind laut VLH meldepflichtig und werden besteuert.

Im Europaparlament erhielten die Abgeordneten einen Grundbezug, auch Dienstbezug genannt. Diese Einkünfte unterlägen einer EU-Steuer und einem Versicherungsbeitrag und würden in den meisten Mitgliedsstaaten noch national versteuert.

Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, zum Beispiel, weil er nicht wiedergewählt wurde, so erhält er laut VLH ein Übergangsgeld. Auch dieses müsse versteuert werden.

Weiter weist die VLH darauf hin, dass Kommunalpolitiker keine Berufspolitiker sind. Sie erhielten pauschale Aufwandsentschädigungen. Diese seien teilweise steuerfrei, wobei nach Stadt- und Gemeindegrößen gestaffelt werde. Die Freibeträge lägen etwa zwischen rund 100 und 300 Euro monatlich beziehungsweise rund 1.200 bis 3.600 Euro jährlich.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe, PM vom 13.09.2022

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