Fluggastrechte: Digitale Klage wird erprobt
Kommunale Kindertagesstätte: Ausschluss eines Kindes vom Besuch erfordert Verwaltungsakt
24 Millionen Euro Schaden: Urteil gegen Mehrwertsteuerbetrüger
Die Täter haben Autos mit Hilfe von Briefkastenfirmen und Scheinrechnungen verschoben, um die Mehrwertsteuer zu sparen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) und die Europäische Staatsanwaltschaft deckten die Masche auf – jetzt erging das Urteil gegen die Bande vor dem Landgericht (LG) Hagen, wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mitteilt.
Die langwierigen und komplexen Ermittlungen der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung im Inland und im europäischen Ausland im Fall des internationalen Steuerbetrug-Karussells hätten sich damit jetzt ausgezahlt: Das LG Hagen habe drei Täter verurteilt, die als Köpfe einer Bande durch vorgetäuschte Exporte von Autos Mehrwertsteuer in großem Stil hinterzogen haben. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta) mit Sitz in Köln sowie die heutige Regionalabteilung "Bergisches Land – Sauerland" des LBF NRW hätten mehrere Jahre lang gegen die Betrüger ermittelten, die Fahrzeuge im Wert von rund 100 Millionen umgesetzt und so einen Steuerschaden von mindestens 24 Millionen Euro verursacht hatten.
Die Masche der Gruppe sei ausgeklügelt gewesen, berichtet die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Über Internetportale in mehreren EU-Staaten seien Fahrzeuge ausgewählt und über deutsche Vermittler erworben worden. Anschließend hätten die Beschuldigten ein Konstrukt aus Scheinfirmen und manipulierten Rechnungen genutzt, um den Eindruck zu erwecken, die Fahrzeuge würden aus Deutschland in andere EU-Länder exportiert – mit dem Ziel, keine Mehrwertsteuer entrichten zu müssen, da diese beim Export innerhalb der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Dazu hätten sie Rechnungen an angebliche Firmen ausgestellt, die tatsächlich nicht aktiv waren und ihren steuerlichen Pflichten im Ausland nicht nachkamen – den Ermittlungen nach habe es sich um reine Briefkastenfirmen gehandelt. Tatsächlich seien die Fahrzeuge jedoch an andere Empfänger als auf den Verkaufsdokumenten angegeben gelangt.
Das Gericht halte Verkäufe seit 2017 an mehr als 40 dieser Scheinfirmen für erwiesen. Die drei Drahtzieher habe es zu Haftstrafen von fünf Jahren und neun Monaten, drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das eigentliche Betrugssystem sei vermutlich sogar noch größer gewesen und könnte ein Netzwerk von knapp 200 Scheinfirmen umfasst haben.
Das LBF NRW bündelt seit dem 01.01.2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1.200 Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, PM vom 11.04.2025