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Niedersächsische Schuldenuhr im Rückwärtsgang

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 31.01.2024, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler: Schuldenbremse verpflichtet zur Tilgung von Corona-Krediten

Die Schuldenuhr im Niedersächsischen Landtag läuft erneut rückwärts. Der Stand der Kreditverbindlichkeiten des Landes von 64,698 Milliarden Euro zu Jahresbeginn verringert sich um 3,74 Euro je Sekunde. Planmäßig tilgt Niedersachsen 2024 Schulden im Umfang von 118,3 Millionen Euro. Davon entfallen 100 Mio. Euro auf die Tilgung von Corona-Notlagenkrediten.

„Es ist gut, dass die Schuldenbremse die Rückführung der Pandemieschulden vorgibt, auch wenn der jetzige Tilgungsbetrag klein ausfällt“, kommentiert BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen. Die Fiskalregel sei für Niedersachsen enorm wichtig. Sie halte das Land in außergewöhnlichen Notsituationen mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt handlungsfähig, indem sie Kreditaufnahmen zur Abwehr von Notlagen ermögliche. Im Gegenzug verpflichte sie aber auch konsequent zur Tilgung in angemessenen Zeiträumen, damit sich die Schulden nicht zulasten künftiger Generationen verfestigten.

„Staatliche Investitionen außerhalb von Notlagen oder konjunkturellen Schieflagen müssen konsequent durch Prioritätensetzungen im Landeshaushalt finanziert werden“, fordert Vermöhlen. Die Schuldenbremse dürfe nicht als Investitionsbremse diskreditiert werden. Der Ansatz von Gegnern der Schuldenbremse, eine regelmäßige Neuverschuldung in Höhe der öffentlichen Investitionen zuzulassen, sei extrem missbrauchsanfällig. Dies bedeute ein Zurück zur früheren Kreditpraxis, die einen hohen Schuldenberg bei dennoch insgesamt desolater Infrastruktur, dafür aber stetig steigenden Personal- und Sozialausgaben hinterlassen habe.

Der Niedersächsische Landtag hatte im Jahr 2020 wegen der Covid-19-Pandemie Rekordschulden in Höhe von 8,8 Milliarden Euro gebilligt. 7,4 Milliarden Euro entfielen auf sog. Notlagenkredite, die die Schuldenregel der Niedersächsischen Verfassung in Fällen außergewöhnlicher Notsituationen erlaubt, wenn diese die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen und sich der Kontrolle des Staates entziehen. Weitere 1,4 Milliarden Euro waren wegen konjunktureller Schieflage begründet. Diese Konjunkturkredite wurden bereits vollständig zurückgeführt. Die Niedersächsische Schuldenuhr lief aus diesem Grund erstmals im Jahr 2022 rückwärts (minus 22 Euro je Sekunde). Von den Notlagenkrediten sind mittlerweile 3,3 Milliarden Euro zurückgeführt worden. Die verbleibenden 4,07 Milliarden Euro sollen über die nächsten 25 Jahre getilgt werden, beginnend mit einer Rate von 100 Millionen Euro im Jahr 2024. Ab 2026 sind jährliche Tilgungsbeträge von 170 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

Weitere Sonderbedarfe wie Energiekosten-Hilfen infolge des Ukraine-Krieges oder Hochwasser-Unterstützungen des Landes Niedersachsen sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler bisher aus gut sprudelnden Steuereinnahmen bzw. aus Rücklagen finanziert worden. "Ich rate dringend dazu, über eine Begrenzung der laufenden Ausgaben für künftige Sonderbedarfe finanziell vorzusorgen, damit der Schuldenberg nicht wieder anwächst", mahnt Vermöhlen.

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Jan Vermöhlen
Vorstandsmitglied / Haushalts- und Finanzpolitik

Jan Vermöhlen

Ellernstraße 34, 30175 Hannover 0511 515183-0 [email protected]
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