Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Niedersachsen

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Niedersachsen & Bremen  Kommunalaufsichtliche Prüfung von Hannov...

Kommunalaufsichtliche Prüfung von Hannovers Stadionvertrag überfällig

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 25.08.2023, Jan Vermöhlen

BdSt: „Vertrag nicht unterschriftsreif“

Der Bund der Steuerzahler begrüßt den jetzt bekannt gewordenen Schritt des Niedersächsischen Innenministeriums, den beabsichtigten Erbbaurechtsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Hannover 96 Stadionbetriebsgesellschaft einer kommunalaufsichtlichen Prüfung zu unterziehen. Der Verband hatte eine Überprüfung des Vertragswerks schon im Mai 2023 angeregt, als mit Blick auf die geringe Jahrespacht von nur 27.500 Euro begründete Zweifel an der Ausgewogenheit des ausgehandelten Vertrages aufgekommen waren.

„Der ausgehandelte Vertrag darf trotz der bereits erteilten Zustimmung durch die Politik nicht unterschrieben werden. Die Gefahr, dass die Abmachungen zulasten der Allgemeinheit gehen, ist einfach zu groß“, findet BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf und fordert Nachbesserungen sowie eine öffentliche Debatte über die zu erbringenden Leistungen der Stadiongesellschaft.

Bereits während der laufenden politischen Beratungen zum Erbbaurechtsvertrag hatte sich der BdSt schriftlich an die Landeshauptstadt und die Stadtpolitik gewandt und darauf hingewiesen, dass sie Vermögensgegenstände gem. § 125 Abs. 1 und 2 NKomVG nur zu ihrem vollen Wert veräußern oder zur erbbaurechtlichen Nutzung überlassen dürfe.

Doch statt den vollen Wert des Erbbaunutzungsrechts gutachterlich zu ermitteln und die Pachtzahlungen dementsprechend zu bemessen, hatten Verwaltung und Politik die Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt für den Breitensport bemüht, um eine niedrige Jahrespacht von nur 27.500 Euro für das 10,5 Hektar große Gelände samt Stadion bei einer langen Laufzeit von 66 Jahren zu rechtfertigen. Ferner berief man sich unter anderem auf Verpflichtungen der erbbauberechtigten Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG, den Betrieb des Stadions bis spätestens zum Ende des Jahres 2035 klimaneutral zu bewerkstelligen, ohne die hierfür zu erbringenden Umbaumaßnahmen und Leistungen im Vertragsentwurf konkret zu benennen. Die Konkretisierung soll mit einem noch zu erstellenden „Masterplan Klimaneutralität“ erst weit nach Vertragsschluss erfolgen, was eine Beurteilung der Ausgewogenheit der vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung allerdings unmöglich machen würde.

Trotz der erheblichen Zweifel an der Ausgewogenheit des Vertragswerks hatte die Stadtpolitik am 1. Juni 2023 der Bestellung des Erbbaurechts zugunsten der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG mit breiter Mehrheit zugestimmt. Neben der Missachtung der Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sieht der Bund der Steuerzahler hierin nach wie vor auch einen Verstoß gegen EU-Beihilfevorschriften. Der Verband beruft sich hierzu auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des Beihilfeexperten Prof. Dr. Joachim Erdmann, dass im Rahmen der Landespressekonferenz am 17. Mai 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Jan Vermöhlen
Vorstandsmitglied / Haushalts- und Finanzpolitik

Jan Vermöhlen

Ellernstraße 34, 30175 Hannover 0511 515183-0 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.