Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Niedersachsen

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Niedersachsen & Bremen  Auszeichnung für Bremer Innensenator
© Bund der Steuerzahler

Auszeichnung für Bremer Innensenator

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 30.07.2021, Jan Vermöhlen

Ulrich Mäurer erhält „BdSt-Positivpreis für Mut und Entschlossenheit in der Politik“

Für sein erfolgreiches Engagement um die finanzielle Beteiligung des Profifußballs an dem besonderen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen hat der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen den Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, ausgezeichnet. Mäurer erhält als erster Preisträger den „Preis für Mut und Entschlossenheit in der Politik“, den der Verband aus Anlass seines 70-jährigen Bestehens im November 2019 ins Leben gerufen hat. „Mit der Bremer Polizeigebühr hat Senator Mäurer auf mutige, furchtlose und beharrliche Art erreicht, dass die kommerziellen Nutznießer eines besonderen Polizeiaufwandes ihren Beitrag an die Staatskasse leisten. Mit der Bestätigung durch ein Bundesgericht hat er zudem Rechtsgeschichte geschrieben“, würdigte BdSt-Vorsitzender Bernhard Zentgraf heute (Freitag) Mäurer in der Hansestadt.

Der Bund der Steuerzahler fordert – ebenso wie der Preisträger – einen bundesweiten „Polizeikosten-Fonds“ des Profifußballs. In diesem Fonds sollten die Deutsche Fußballliga bzw. die Profivereine angemessene Beträge für den erhöhten Polizeiaufwand bei Krawallspielen einbringen. Statt einem Flickenteppich in „Fußball-Deutschland“ sei eine verlässliche und abgestimmte Linie des Profifußballs mit den Innenministern erforderlich. „Wird aber eine solche ‚Fonds-Lösung‘ weiter hinausgezögert, stehen die anderen Bundesländer in der Pflicht, dem Beispiel Bremens zu folgen und die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Gebührenbescheide an die Deutsche Fußballliga zu schaffen“, fordert Zentgraf.

In seiner Laudatio betonte Zentgraf, dass die Debatte zur Kostentragungspflicht der Veranstalter kommerzieller Großereignisse keinesfalls neu sei. Bereits das Polizeigesetz in Baden-Württemberg aus dem Jahr 1968 sah vor, dass von Veranstaltern Ersatz für die Kosten polizeilicher Maßnahmen verlangt werden kann, „soweit sie dadurch entstehen, dass weitere als die im üblichen örtlichen Dienst eingesetzten Polizeibeamten herangezogen werden müssen“. Diese Regelung sei 1991 außer Kraft gesetzt worden, weil andere Bundesländer dem Vorgehen nicht gefolgt waren. Über viele Jahrzehnte habe es immer wieder Anträge und Initiativen für eine bundeseinheitliche Kostenregelung gegeben, doch seien diese regelmäßig versandet.

Erst ein Gebührenbescheid der Freien Hansestadt Bremen an die Deutsche Fußballliga im Jahr 2015 – als Gegenleistung für den polizeilichen Mehraufwand des Hochrisikospiels „Werder Bremen gegen Hamburger SV vom 19. April 2015“ in Höhe von mehr als 400.000 Euro machte Nägel mit Köpfen, berichtet der Bund der Steuerzahler. Schon vor dem betreffenden Spiel hatte der Innensenator den Bescheid angekündigt mit der Begründung, dass ein enormes Gewaltpotential zu erwarten sei und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit etwa 1.000 Polizeikräfte nötig seien. Normalerweise begleiteten lediglich 150 Polizistinnen und Polizisten ein Fußballspiel der Bundesliga.

Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Bremer Gebührenbescheid ließ erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten. Vor dem Verwaltungsgericht kassierte Mäurer im Mai 2017 zunächst eine deutliche Niederlage. Vor der Berufung schreckte er trotz aller Unwägbarkeiten in der hochbrisanten rechtlichen und politischen Streitfrage jedoch nicht zurück. Mit Erfolg, denn das Oberverwaltungsgericht gab der Freien Hansestadt Anfang 2018 recht. Daraufhin ging die Deutsche Fußballliga in Revision. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte aber im Kern das OVG-Urteil und schaffte Rechtsklarheit dahingehend, dass die Länder Gebühren für einen erhöhten Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erheben dürfen. Das Gericht betont, dass die Deutsche Fußballliga nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen wird, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge. „Wegen dieses besonderen wirtschaftlichen Nutzens hält der Bund der Steuerzahler die Bremer Polizeigebühr ebenfalls für gerechtfertigt“, erklärt Zentgraf.

Das wegweisende Urteil aus Leipzig sei wesentlich das Verdienst des Bremer Innensenators. Er habe scheinbar unverrückbare Positionen im Sinne der Steuerzahler in Frage gestellt. „Es ist uns ein Anliegen, mit dem Preis Ihre Beharrlichkeit, Ihre Fruchtlosigkeit und Ihre Unbeugsamkeit zu würdigen“, hob Zentgraf bei der Überreichung einer Skulptur an Innensenator Mäurer hervor.

„Wir haben eine Profiliga mit einem Milliarden-Umsatz – da kann es nicht sein, dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerin und der Steuerzahler alle Kosten trägt, die von ihr – anders als von anderen Unternehmen – ausgelöst werden. Daher ist der Ehrenpreis mehr als eine Geste“, so Mäurer und erklärt: „Die heutige Auszeichnung bedeutet mir, dass wir einen weiteren starken Unterstützer an unserer Seite haben und zwar jemanden, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt.“

Die Auszeichnung des Preisträgers in einem feierlichen Rahmen war ursprünglich im Frühsommer 2020 vorgesehen. Sie musste aber pandemiebedingt abgesagt werden. Mit Beginn der neuen Fußball-Bundesligasaison erfolgte die Preisübergabe nun in einem Corona-bedingt angemessenen Rahmen am Dienstsitz des Senators.

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Jan Vermöhlen
Vorstandsmitglied / Haushalts- und Finanzpolitik

Jan Vermöhlen

Ellernstraße 34, 30175 Hannover 0511 515183-0 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.