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Zum neuen Corona-Hilfspaket

Top News 04.02.2021

Die „fetten“ Jahren werden nicht genutzt / Erhöhung der Verlustgrenzen allein genügt nicht

Die Regierungskoalition hat nochmal nachgelegt und sich gestern Abend auf weitere Corona-Hilfsmaßnahmen verständigt. Profitieren sollen auch Unternehmen, die Verluste besser geltend machen können: Durch einen erweiterten Verlustrücktrag können sie Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen verrechnen. Damit kann kurzfristig Liquidität geschaffen werden. Nach dem Ergebnispapier, das dem Bund der Steuerzahler (BdSt) vorliegt, soll der Verlustrücktrag auf maximal 10 Millionen bzw. 20 Millionen Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern angehoben werden. Bisher lagen die Grenzen bei 5 bzw. 10 Millionen Euro.

Großzügig Liquidität freisetzen

Gelten sollen die Regelungen für die Jahre 2020 und 2021 – und genau das ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Der Verlustrücktrag sollte auch in das Jahr 2019 und früher möglich sein, um bereits gezahlte Steuern aus guten Jahren zurückzubekommen. Von der neuen Anhebung der Grenzen profitieren viele kleine und mittlere Unternehmen nämlich nicht! Für sie wäre es günstiger, den Rücktragszeitraum zu verlängern und so Liquidität aus den ertragsreichen Vorjahren freizusetzen, statt nur die Verlustgrenze anzuheben.

 

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