Mitgliederversammlung vertagt auf den 17. Dezember 2020
Glück passt in eine kleine Kiste
Vor dem Nachtragshaushalt – Bund der Steuerzahler nimmt Stellung zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020
Im Vorfeld der Beratungen des Finanzausschusses zum zweiten Nachtragshaushalt schließt sich der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. der Kritik des Landesrechnungshofes an:
„Die Schuldenbremse steht. Für jede neue Kreditaufnahme braucht es einen direkten Corona-Bezug. Mit dem Gesetzentwurf zum zweiten Nachtragshaushalt werden Ausgaben vorgezogen, die bereits im aktuellen Landeshaushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen waren oder über Jahre aufgeschoben wurden“, erklärt die Landesgeschäftsführerin Diana Behr. Als Beispiele nennt sie u.a. die zusätzlichen Mittel für den Breitbandausbau, den Digitalpakt oder die Aufstockung des Schulbauprogramms. Gleichzeitig stellt sie klar: „Damit keine Missverständnisse aufkommen, auch der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern sieht die Notwendigkeit der Verbesserungen für die Schulen und die Digitalisierung. „Doch diese Aufgaben gehören in den regulären Haushalt. Man kann den Eindruck gewinnen, als wollte die Landesregierung hier ein Jahr vor der Wahl gut machen, was sie in den vergangenen Jahren schlicht versäumt hat. Die mittelfristige Finanzplanung wies bereits im vergangenen Jahr Handlungsbedarfe ab 2022 auf. Das heißt, schon vor einem Jahr waren für diesen Zeitpunkt Ausgaben geplant, denen keine Deckung gegenüberstand. Die Landesregierung betreibt Augenwischerei, wenn sie die Probleme in die nächste Legislaturperiode verschiebt.“
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. appelliert an die Abgeordneten des Landtages:
- Jede kreditfinanzierte Maßnahme muss einen klaren Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen. Darüberhinausgehende notwendige Ausgaben müssen in die ordentliche Haushaltsplanung einfließen.
- Förderprogramme prüfen – Mittelabflüsse evaluieren.
Von den 700 Millionen Euro zusätzlicher Hilfen sind erst die Hälfte abgeflossen. Nur für einen weiteren Bruchteil gibt es Anträge. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Hilfen müssen vor einer neuen Kreditaufnahme hinterfragt werden. - Keine endlosen Hilfen für strukturell schwächelnde Industrien
Mittel, die jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, müssen helfen, die Wirtschaft des Landes zukunftsfest zu machen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert das Land daher auf, parallel zu den jetzt kurzfristig notwendigen Maßnahmen langfristig auch ein Ausstiegsszenario aus der Werftindustrie zu entwickeln und den Aufbau alternativer, zukunftsfester Branchen deutlich in den Vordergrund zu stellen. - Vorlage einer aktualisierten mittelfristigen Finanzplanung
Die Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre. Jetzt müssen die finanziellen Möglichkeiten und Grenzen der künftigen Landeshaushalte transparent dargelegt werden. Künftig sollte das Land diese Planung entsprechend der aktuellen Rechtslage jährlich aufstellen. - Bei einer Verbesserung der Haushaltslage soll das Land die Kreditermächtigungen verfallen lassen.
- Sparen! Alle Ausgaben gehören auch den Prüfstand und müssen priorisiert werden.
- Strategiefonds abschaffen! Aktuell ist, wegen der fehlenden Überschüsse keine Einzahlung in den Strategiefonds mehr möglich. Dies kommt jedoch keiner Abschaffung gleich. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert die endgültige Abschaffung. Ohne Zuführungen an den Strategiefonds fiele auch der, vom Bund der Steuerzahler lange kritisierte, Vorpommern-Fonds weg.
Ihre Entscheidungen in diesen Tagen beeinflussen unser Zusammenleben über die kommenden 20 bis 30 Jahre. Bitte stellen Sie sich dieser Verantwortung! Handeln Sie weitsichtig und klug und nicht allein auf den kurzfristigen Wahlerfolg bedacht. Solide Förderungen der Wirtschaft, Standortsicherungen für zukunftsfähige und innovative Unternehmen und nachhaltige Investitionen -auch in die Bildung - sind jetzt das Gebot der Stunde.