Versicherungsteuer
Steuerlexikon
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Ihren Ursprung hat die Versicherungsteuer im 18. Jahrhundert, als im Zuge der Ausbreitung von Versicherungen bzw. Assekuranzen eine Stempelabgabe eingeführt wurde. 1913 wurde sie als Reichssteuer vereinheitlicht. 1922 wurde die Versicherungsteuer in Stempelform zugunsten der geltenden Besteuerungsart aufgegeben. Ab 1949 war sie eine Ländersteuer, bevor sie 1970 auf den Bund übergegangen ist.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | Versicherungsentgelte |
Bemessungsgrundlage | Höhe der Versicherungsentgelte |
Steuersatz | 19 Prozent |
Aufkommen | 14,98 Mrd. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 1,81 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Bund |
Beurteilung
- Sonder-Umsatzsteuer
- Versicherungsumsätze sind zwar umsatzsteuerfrei, aber dennoch kumulierte Doppelbelastung mit der Umsatzsteuer, weil die Versicherungsgesellschaften vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind
Empfehlung
- kurz- und mittelfristig: Beibehaltung als ergänzende Umsatzsteuer
- langfristig: Integration in die allgemeine Umsatzsteuer