Umsatzsteuerbefreiung bei ehrenamtlich tätigen Steuerzahlern
Ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke bei Imbissständen und Partyservice
Verlängerung der Steuererklärungsfrist für steuerliche Berater
Allgemein beträgt die Frist bei Privatpersonen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 5 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Bei Steuerberatern verlängert sie sich nach einem bundeseinheitlichen Fristenerlass auf 12 Monate, damit diese die vor allem bei Unternehmen und Selbstständigen deutlich aufwendigeren jährlichen Steuererklärungen erstellen können. In einigen Bundesländern werden darüber hinaus für steuerliche Berater grundsätzlich keine Fristverlängerungen mehr gewährt. Jedoch sind die steuerlichen Rechtsvorschriften im Laufe der letzten Jahre stetig komplizierter geworden, sodass ihre Anwendung durch die Unternehmen und ihre Steuerberater mehr Zeit erfordert. Daher regt der Bund der Steuerzahler an, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen durch Steuerberater von 12 auf 15 Monate zu verlängern.