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Ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke bei Imbissständen und Partyservice

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen 16.11.2011

Ob der Verkauf von Bratwurst, Pommes frites und Co. an einem Imbissstand dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent oder dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegt, ist umstritten. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Jahr entschieden, dass eine ermäßigt zu versteuernde Essenslieferung vorliegt, wenn nur standardisiert zubereitete Speisen abgegeben werden und der Kunde die Speisen nur an behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen wie Theken oder Ablagebrettern an Imbissständen im Stehen einnehmen kann. Bislang fehlt ein Verwaltungsschreiben zur konkreten Umsetzung des Urteils. Insbesondere ist fraglich, was eine standardisiert zubereitete Speise ist. Der BdSt hakt mit dieser Eingabe beim Bundesministerium der Finanzen nach. Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit, dass eine Verwaltungsanweisung erarbeitet wird, sobald auch das Verfahren XI R 6/08 beim Bundesfinanzhof abgeschlossen ist.

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