Trauer um Heinz Wirz
Rechtsanwalt Heinz Wirz hat im Mai 1987 als Vorstandsreferent beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begonnen. Anfang Januar 1990 wurde er zum Vorstandsassistenten befördert, im August 1991 zum Justiziar. Ab Juli 2004 war er Mitglied des Vorstands. Zum 1. März 2011 hat er dann das Amt des Vorsitzenden übernommen, das er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Mitte 2019 behalten hat. Unermüdlich hat er sich in all den Jahren für die Interessen und Rechte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eingesetzt.
Das hat er auf vielfältige Art und Weise getan: Mit seinen Vorträgen „Erben und Vererben“, die im Laufe der Jahre tausende von Mitgliedern besucht haben; mit einem profunden Fachwissen im Gebührenrecht, das den Grundstein gelegt hat für das wegweisende Abwasserurteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Mai 2022; mit seinem großen Engagement, mit dem er die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ in die Wege geleitet hat.
Verwaltungsrat, Vorstand und das Team der Landesgeschäftsstelle sind von der traurigen und völlig unerwarteten Nachricht seines Todes tief betroffen. Sie erinnern sich an einen enorm gebildeten, äußerst klugen Kopf mit einer ausgesprochen positiven menschlichen Ausstrahlung. Unzählige Mitglieder, die Heinz Wirz im Laufe der Jahre persönlich kennenlernen durften, schätzten ihn als kompetenten Ansprechpartner zu den unterschiedlichsten Fragen, insbesondere rund um die Themen Erben und Vererben sowie kommunale Gebühren. Den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen war Herrn Wirz stets ein besonderes Anliegen.
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. wird Heinz Wirz für immer ein ehrendes Andenken bewahren.