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Studienkosten für ein Zweitstudium

Erfolge / Familie / Student / Arbeitnehmer 31.12.2017

Kosten für die zweite Ausbildung bzw. ein zweites Studium wollte die Finanzverwaltung steuerlich nicht als Werbungskosten anerkennen. Mit einem Musterverfahren hat der Bund der Steuerzahler daher klären lassen, dass diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Seither erkennt auch die Finanzverwaltung diese Aufwendungen an.

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