Die neuen Webinare des BdSt NRW
Enorme Gebührenspanne bei Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt
Enorme Spanne bei Terrassengebühren in Niedersachsen und Bremen
BdSt: „Gebührenverzicht ist einfaches, wirksames und günstiges Instrument zur Belebung der Innenstädte“
Pünktlich zum Auftakt der im Mai beginnenden Hauptsaison der Außengastronomie legt der Bund der Steuerzahler einen Vergleich der sogenannten Terrassengebühren der 65 einwohnerstärksten Kommunen Niedersachsens sowie der Städte Bremen und Bremerhaven vor. Die Ergebnisse sind dabei so bunt wie die Schirme auf den Außenterrassen: Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in einigen Städten und Gemeinden keine gesonderte Terrassengebühr fällig wird, müsste er in der Spitze stolze 1.645 Euro berappen.
Der Bund der Steuerzahler rät Kommunen zu einem maßvollen Umgang mit der Terrassengebühr. Noch besser wäre es, dem nachahmenswerten Beispiel von insgesamt 14 der betrachteten Kommunen zu folgen und gleich ganz auf die Erhebung von Terrassengebühren zu verzichten: „Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten zur Belebung ihrer Innenstädte. Teilweise werden hierfür große Summen in den Kommunalhaushalten mobilisiert. Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine einfache, wirksame und verhältnismäßig günstige Ergänzung“, findet BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen.
Wenn Gastronomen vor ihren Lokalen Tische und Stühle im öffentlichen Raum platzieren, um dort Gäste zu bewirten, müssen sie hierfür häufig Sondernutzungsgebühren an die Kommune entrichten. Diese Abgaben werden daher landläufig auch als „Terrassengebühren“ bezeichnet. Für den vorliegenden Vergleich hat der Bund der Steuerzahler die Gebührentarife aus den Sondernutzungsgebührensatzungen der niedersächsischen Städte und Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie der Städte Bremen und Bremerhaven ausgewertet. Der Vergleich bezieht sich auf einen Musterbetrieb mit einem außengastronomischen Bereich von 25 m² während der fünf-monatigen Hauptsaison (Mai-September) in bester Innenstadtlage.
In den betrachteten Kommunen, die eine Terrassengebühr verlangen, werden für die Dauer der Hauptsaison durchschnittlich 480 Euro fällig. Am günstigsten kommt der betrachtete Musterbetrieb mit 37 Euro in der Stadt Nordenham davon. Ebenfalls äußerst gering sind die Gebühren in Lohne (105 €), Verden (Aller), Weyhe, Wilhelmshaven (alle 125 €) sowie in der Gemeinde Wedemark (128 €). In neun weiteren Kommunen (Geestland, Meppen, Rinteln, Nordhorn, Nienburg, Lingen, Winsen/Luhe, Seelze und Gifhorn) fallen ebenfalls vergleichsweise niedrige Gebühren von unter 300 Euro an. Die Seestadt Bremerhaven liegt mit einer Zahllast von 313 Euro für den BdSt-Musterbetrieb knapp über der 300-Euro-Marke.
Die mit 1.645 Euro höchsten Terrassengebühren verlangt die Stadt Laatzen. Zurückzuführen ist dies auf eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 2016. Seither werden die Gebühren in Laatzen ausschließlich pro Nutzungstag erhoben, weshalb längere Zeiträume der Sondernutzung keine gebührensenkende Wirkung mehr entfalten. Deutlich überdurchschnittlich sind die Gebühren auch in der Landeshauptstadt Hannover (1.477 €) und in Hildesheim (1.125 €). Exakt 1.000 Euro müsste der Musterbetrieb in den Städten Göttingen, Cuxhaven und Osnabrück sowie der Gemeinde Seevetal an die Kommune abführen. Dahinter folgen die für Gastronomen ebenfalls verhältnismäßig teuren Städte Bremen (965 €), Hameln (875 €) und Goslar (792 €).
Erfreulich: Mit Garbsen, Melle, Aurich, Papenburg, Stuhr, Achim, Ganderkesee, Georgsmarienhütte, Burgdorf, Walsrode, Einbeck, Osterholz-Scharmbeck, Bramsche und Syke sieht momentan rund ein Fünftel der betrachteten Kommunen von einer gesonderten Terrassengebühr für die Außengastronomie ab. Ginge es nach dem Bund der Steuerzahler, dürfte diese Liste gerne noch kräftig weiterwachsen. Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Haushalt in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Außerdem könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen. „Unterm Strich: Ein kleiner Verzicht für die Kommunen, aber eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitragen“, stellt Vermöhlen fest.
Eine vollständige Übersicht über die Terrassengebühren aller untersuchten Städte Niedersachsens und Bremens ist dem beigefügten Tabellenanhang zu entnehmen.
Sie möchten sich ein Bild davon machen, wie die Städte aus Niedersachsen und Bremen im bundesweiten Vergleich abschneiden? Der Bund der Steuerzahler hat bundesweit die Terrassengebühren für 200 Städte mit über 50.000 Einwohnern erhoben. Die Ergebnisse finden Sie hier: www.steuerzahler.de/kommunen/terrassengebuehren2026/
Zur Methodik des Vergleichs:
Aufgrund von Unterschieden in den kommunalen Satzungen mussten verschiedene Annahmen getroffen werden, um einen Vergleich zu ermöglichen:
Der BdSt-Musterbetrieb betreibt während der Hauptsaison (Mai-September; 153 Tage) eine 25 m² große Außenterrasse im öffentlichen Raum in bester Innenstadtlage.
In Kommunen, in denen ausschließlich Ganzjahrestarife angeboten werden, kommen diese voll zum Tragen; es sei denn, die Satzung sieht eine Erstattung bzw. Nichterhebung für nicht beanspruchte Zeiträume der Sondernutzung vor.
Etwaige Verwaltungsgebühren für die Antragstellung wurden nicht berücksichtigt.