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Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen
© Annette Koroll/BdSt NRW

Straßenbaubeiträge in Wuppertal inakzeptabel

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 23.01.2026, BdSt NRW

In Wuppertal müssen Eigentümer aktuell weiter Straßenbaubeiträge zahlen – obwohl das Land sie eigentlich übernimmt. Der Grund: Die Stadt hat die Landesförderung nicht erhalten, weil offenbar wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Der BdSt NRW ruft Betroffene auf, sofort Widerspruch einzulegen und stellt einen Musterwiderspruch zum Download bereit.

Zu den kurz vor Weihnachten versandten Straßenbaubeitragsbescheiden hat sich der Vorsitzende des BdSt NRW, Rik Steinheuer, heute schriftlich an Oberbürgermeisterin Miriam Scherff gewandt. Die Bescheide betreffen nach dem 1.1.2018 beschlossene Baumaßnahmen, für die eigentlich eine Landesförderung möglich und dadurch die Heranziehung der Bürger zu Straßenbaubeiträgen vermeidbar gewesen wäre.

Schreiben an Oberbürgermeisterin

„Aus unserer Sicht ist es völlig inakzeptabel, dass in Ihrer Stadt Bürgerinnen und Bürger trotzdem noch zu Straßenbaubeiträgen für solche Baumaßnahmen herangezogen werden. Die Betroffenen dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn entweder die einschlägigen Vorschriften durch die Stadt Wuppertal nicht ausreichend umgesetzt worden sind oder diese seitens des Landes Nordrhein-Westfalen zu eng ausgelegt werden. Vor diesem Hintergrund wird auch die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderungen noch näher zu prüfen sein. Den Betroffenen werden wir dringend raten, zunächst umgehend fristwahrend Widerspruch gegen die Beitragsbescheide zu erheben", so Steinheuer im Schreiben an die Oberbürgermeisterin.

Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen hat sich mit der bisher größten Volksinitiative der Landesgeschichte für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge stark gemacht und damit auch letztlich die Abschaffung des Straßenbaubeitrags erreicht. Die als Zwischenschritt vom Land gewählte Lösung eines Förderprogramms haben wir stets als unnötig bürokratisch kritisiert. Aus Bürgersicht bedeutete aber auch bereits dieser Zwischenschritt – korrekte Handhabung der einschlägigen Regelungen vorausgesetzt – die faktische Abschaffung des Straßenbaubeitrags für alle nach dem 1.1.2018 beschlossenen Baumaßnahmen.

Frist läuft ab: Jetzt Widerspruch einlegen!

Der BdSt NRW rät betroffenen Eigentümern, sofort Widerspruch gegen ihren Straßenbaubeitragsbescheid einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt lediglich einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Für unmittelbar vor Weihnachten versandte Bescheide läuft die Frist in diesen Tagen ab! Betroffene sollten daher den Widerspruch ggf. persönlich in den Fristenbriefkasten des Rathauses einwerfen. Wer zu lange wartet, verliert wichtige Rechte.

Damit Eigentümer sofort reagieren können, stellt der BdSt NRW kostenfrei einen Musterwiderspruch zur Verfügung.

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