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Steuerberater entlasten: Fristen jetzt verlängern!

Top News 08.12.2021

BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Podcast-Interview mit MdB Fritz Güntzler / BdSt-Umfrage noch bis zum 20. Dezember

Sie beantragen Wirtschaftshilfen, kümmern sich um das Kurzarbeitergeld und stehen ihren Mandanten erst recht in Corona-Zeiten mit Rat und Tat zur Seite: die Steuerberaterinnen und Steuerberater. In der aktuellen Krise geraten die Experten in ihren Kanzleien zunehmend ans Limit! Dies macht auch unsere aktuelle Online-Umfrage deutlich. Deshalb erneuern wir als Bund der Steuerzahler (BdSt) unsere Forderung nach einer Frist-Verlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung: In diesem Sinne hat unser Verband bereits an das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesjustizministerium geschrieben und eine Verlängerung eingefordert. Jetzt handelt die Politik! Am morgigen Donnerstag will die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag im Bundestag einbringen. Darüber sprach BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Podcast-Interview mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler aus Niedersachsen, der dort Präsident der Steuerberaterkammer ist.

Im Einzelnen: Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 bis zum 31. Mai 2022 abgeben. In der morgigen Sitzung des Bundestags bringt die Unionsfraktion nun einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist bis Ende August 2022 und den Verzicht auf Ordnungswidrigkeiten bei Versäumnis der Offenlegungsfrist bis Ende Mai 2022 ein. Der Bedarf liegt auf der Hand: Güntzler, der im Interview von einer „Belastungsgrenze“ spricht, hofft, „dass die Ampel-Koalition dem dann auch beispringt“. Man sollte das Thema „aus dem politischen Klein-Klein“ heraushalten! Güntzler plädiert für eine schnelle Entscheidung – diese „kostet kein Geld, aber ist für alle gut“. Der Bund der Steuerzahler appelliert an den Bundestag, dem Antrag morgen zuzustimmen.

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil: „Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?“

Insgesamt 88 Prozent von bislang fast 2.000 Teilnehmern wünschen sich eine Verlängerung der Abgabefristen. Die Teilnahme an unserer Online-Umfrage mit acht einzelnen Fragen ist noch bis zum 20. Dezember 2021 möglich. Auf diesem Weg wollen wir unter anderem ermitteln, welche Fristverlängerungen für die Abgabe der nächsten Steuererklärungen angemessen sind. Sie erfolgt anonym, ohne Angaben zu personenbezogenen Daten. Alles unter:

https://steuerzahler.de/umfragesteuerberatungskanzleien/

Das Interview

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