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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 19.09.2014

Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen. Daher wird das Gesetz in Fachkreisen auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichnet. Hervorzuheben sind zwei Änderungen: Der Gesetzgeber will den Begriff „Erstausbildung“ nun definieren. Danach liegt eine Erstausbildung vor, wenn die Ausbildung mindestens 18 Monate (Vollzeit) dauert und mit einer Prüfung abschließt. Die Rechtsprechung hatte hingegen bereits die Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Flugbegleiterin oder eine Sonderausbildung im Rahmen des Wehrdienstes als Erstausbildung anerkannt, mit der Folge, dass jeder weitere Ausbildungsabschnitt als Zweitausbildung einzustufen ist. Diese günstige Rechtsprechung würde mit der gesetzlichen Neuregelung ausgeschlossen werden. Die zweite wichtige Änderung betrifft die Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen. Bisher können Zuwendungen bis zu 110 Euro je Betriebsveranstaltung/Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Dieser Betrag soll auf 150 Euro angepasst werden. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass in den Betrag von 150 Euro auch die Kosten für mitgebrachte Familienangehörige und Kosten für den äußeren Rahmen, also z. B. Kosten für die Eventagentur oder die Saalmiete einzubeziehen sind. Der BdSt hat mit seiner Stellungnahme – an diesen und weiteren Regeln – Nachbesserungen gefordert.

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