2 Milliarden Euro für schuldenfinanzierte E-Autoprämie
2. Nachtragshaushalt / NOZ, DLF, ZDF
+++ Senkung der Mehrwertsteuer: Pauschale Rabatte sind möglich / Bundeswirtschaftsministerium weist auf Ausnahmeregelung hin +++
Viele Händler und Dienstleister bereiten sich auf die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Juli vor. Jetzt weist das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage auf eine Erleichterung hin: Händler und Dienstleister können für die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung von § 9 Absatz 2 Preisangabenverordnung Gebrauch machen. Danach können sie pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung – etwa an sämtlichen Regalen oder auf Artikeln – in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen. Lediglich für preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel kann die Regel nicht angewendet werden.
Hintergrund: Die geplante Mehrwertsteuersenkung gilt als Kernstück des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Danach soll – für sechs Monate befristet – die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent sinken. Die Senkung soll die Kauflaune der Kunden und damit die Konjunktur stärken.
Das Schreiben finden Sie hier.