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© Bild von A. Krebs auf Pixabay

2 Milliarden Euro für schuldenfinanzierte E-Autoprämie

Top News 19.06.2020

Neues BdSt-Einsparbeispiel – diesmal für das Bundeswirtschaftsministerium

Weil Einsparungen mit Blick auf die Rekord-Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 218,5 Milliarden Euro zwingend geboten sind, geht der Bund der Steuerzahler mit konkreten Beispielen in Vorleistung für die Politik. Unser Appell: Jedes Ministerium sollte jede Aufgabe und Ausgabe prüfen. Die Politik muss Prioritäten setzen, weil die Corona-Krise langfristige Tilgungs-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich zieht! Nachdem der Bund der Steuerzahler zum 25-Jahr-Jubiläum der Schuldenuhr Deutschlands am 12. Juni bereits 10 Einsparbeispiele vorgelegt hat, ergänzen wir unsere Liste an dieser Stelle um neue Fälle. Diesmal: die E-Autoprämie.

Seit Jahren setzt die Bundesregierung sehr stark auf die Förderung der E-Mobilität. Bereits 2016 führte sie eine Kaufprämie für reine E-Autos und für Plug-in-Hybride ein – damals mit einem vom Steuerzahler finanzierten Volumen von 600 Millionen Euro. Anfang 2020 wurde die eigentlich auslaufende Prämie aufgrund des neuen Klimaschutzprogramms 2030 verlängert und sogar aufgestockt – mehr als 2 Milliarden Euro Steuergeld werden zusätzlich bereitgestellt.

Klimapolitisch soll diese Prämie einen „nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft“ leisten, hieß es noch vor wenigen Monaten. Plötzlich soll die Subvention aber auch als Impuls für einen „raschen Aufschwung und neues Wachstum“ dienen, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu stemmen. Hierfür müssen nun erstmals neue Schulden aufgenommen werden, um den im Einzelfall auf 6.000 Euro erhöhten Steuergeld-Anteil der Prämie finanzieren zu können. Fazit: Es handelt sich um 2 Milliarden Euro neue Schulden, die die Steuerzahler später zurückzahlen müssen.

Der BdSt lehnt es ab, die E-Auto-Prämie auf Kosten einer noch größeren Staatsverschuldung weiter in die Höhe zu treiben! Auch sonst ist die Prämie höchst streitbar: Sie widerspricht offen den strengen subventionspolitischen Leitlinien der Regierung und regt aus Steuerzahler-Sicht zu schädlichen Mitnahme-Effekten an. Zudem kann die Regierung den Erfolg der Subvention nicht kontrollieren, weil die konkreten Treibhausgas-Einsparungen durch die Prämie „nicht quantifizierbar“ sind – und schließlich hat die Subvention bisher nie die hochgesteckten Absatzziele erfüllen können. 

Hier lesen Sie weitere 10 Einsparbeispiele

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