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Schuldentilgung schafft Spielräume

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 03.07.2023, Jan Vermöhlen

BdSt zum Etatentwurf 2024 der Landesregierung

Der Bund der Steuerzahler begrüßt den Beschluss der Landesregierung, noch in diesem Jahr auf bereits erteilte Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. Euro endgültig zu verzichten. Die nicht genutzten Kreditermächtigungen stammen mit 2,14 Mrd. Euro größtenteils aus nicht benötigten Mitteln des COVID-19-Sondervermögens und zu rund 500 Mio. Euro aus dem positiven Jahresabschluss 2022. „Die Landesregierung hat gar nicht erst versucht, diese Finanzmittel trickreich für neue politische Ausgabenzwecke umzuwidmen. Das ist anzuerkennen“, kommentiert BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf. Der Verband wird seine Schuldenuhr im Niedersächsischen Landtag in Kürze auf die reduzierten Werte einstellen.

Der positive haushaltswirtschaftliche Effekt dieser „Sondertilgung“ besteht darin, dass sich die jährlich wiederkehrenden Tilgungsverpflichtungen für die Corona-Notlagenkredite von rund 280 Mio. auf etwa 170 Mio. Euro im Jahr verringern. Die rot-grüne Landesregierung strebt an, die freiwerdenden Mittel (ca. 110 Mio. € p.a.) schwerpunktmäßig für Krankenhäuser, Klimaschutz & Transformation sowie die Sanierung landeseigener Gebäude einzusetzen. Dabei darf sie aber nicht übersehen, dass auch diese Mittel in den künftigen Etats zunächst erwirtschaftet werden müssen, erinnert der Bund der Steuerzahler. Aktuell weist die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 noch ein kumuliertes Finanzierungsdefizit von 825 Mio. Euro aus. Einsparungen und Effizienzverbesserungen sind also bitter nötig.

Mit Sorge blickt der Bund der Steuerzahler auf das rasante Wachstum der Zinsausgaben im Finanzplanungszeitraum – von 1,17 Mrd. Euro in diesem Jahr auf 1,98 Mrd. Euro im Jahr 2027. Der Preis für Schulden steigt kräftig! Daher warnt der Verband eindringlich vor der Aufnahme neuer Schulden – auch im Rahmen landeseigener Gesellschaften wie einer Landeswohnungsbaugesellschaft.

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