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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Arbeitgeber durfte Corona-Tests verlangen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Orchestermusikerin (hier ging es um eine Flötistin an der Bayerischen Staatsoper) sich daran halten musste, wenn der Arbeitgeber vorgegeben hatte, dass nur auf Corona getestete Musiker spielen durften, deren Ergebnis negativ waren. Eine solche Testpflicht musste allerdings verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Konkret ging es um eine Frau, die sich geweigert hatte, wie vorgeschrieben (zum Beginn der Spielzeit 2020/21) im Abstand von einer bis drei Wochen kostenfrei angebotene PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam monatelang kein Gehalt - zu Recht. Zu dem Zeitpunkt bestand die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch aus einem Durchsetzen solcher Vorgaben. Im Interesse des Arbeitsschutzes durfte er Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen. Derartige Anweisungen seien rechtmäßig gewesen. (BAG, 5 AZR 28/22)