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Nichteinhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Wohnungen: Verfahren gegen Zypern eingeleitet

19.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12738-mehrwertsteuervorschriften

Die Europäische Kommission meint, dass Zypern die EU-Mehrwertsteuervorschriften für in Zypern gekaufte oder gebaute Wohnungen nicht ordnungsgemäß anwendet. Deswegen hat sie beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an das Land zu richten.

Das Land Zypern ermögliche für die ersten 200 Quadratmeter Wohnfläche von Wohnungen, die als Haupt- und Dauerwohnsitz des Begünstigten genutzt werden, ohne weitere Beschränkungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. Der ermäßigte Steuersatz werde insbesondere unabhängig vom Einkommen, dem Vermögen und der wirtschaftlichen Situation des Begünstigten, von den Familienangehörigen, die in der Wohnung wohnen werden, und der maximalen Gesamtfläche der betreffenden Wohnungen angewandt.

Die Mehrwertsteuer-Richtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Sozialpolitik einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Wohnungen anzuwenden. Der große Anwendungsbereich der zyprischen Rechtsvorschriften und der Mangel an Einschränkungen deuteten jedoch darauf hin, dass die Maßnahme über ein sozialpolitisches Ziel hinausgeht, meint die Kommission. Daher ist sie der Auffassung, dass Zypern seinen Verpflichtungen aus der MwSt-Richtlinie nicht nachgekommen ist.

Zypern muss nun binnen zwei Monaten zu den im Aufforderungsschreiben dargelegten Beanstandungen Stellung nehmen. Sollte das Land in den nächsten beiden Monaten keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 15.07.2021

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