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Nachtragshaushalt: Kluge Entscheidungen sind jetzt gefragt!
Am Donnerstag tagt der Finanzausschuss des Landtages. Er befasst sich mit dem 2,1 Milliarden Euro schwerem Nachtragshaushalt. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz eine Stellungnahme verfasst und dem Ausschuss bereits in der vergangenen Woche zur Kenntnis gegeben. Darin heißt es u.a.:
„Die Schuldenbremse steht. Für jede neue Kreditaufnahme braucht es einen direkten Corona-Bezug. Mit dem Gesetzentwurf zum zweiten Nachtragshaushalt werden Ausgaben vorgezogen, die bereits im aktuellen Landeshaushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen waren oder über Jahre aufgeschoben wurden“, erklärt die Landesgeschäftsführerin Diana Behr. Als Beispiele dafür nennt der Bund der Steuerzahler M-V e.V. die zusätzlichen Mittel für den Breitbandausbau, den Digitalpakt oder die Aufstockung des Schulbauprogramms. Diana Behr betont jedoch auch: „Damit keine Missverständnisse aufkommen, auch der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern sieht die Notwendigkeit der Verbesserungen für die Schulen und die Digitalisierung. „Doch diese Aufgaben gehören in den regulären Haushalt. Man kann den Eindruck gewinnen, als wollte die Landesregierung hier ein Jahr vor der Wahl gut machen, was sie in den vergangenen Jahren schlicht versäumt hat. Die mittelfristige Finanzplanung wies bereits im vergangenen Jahr Handlungsbedarfe ab 2022 auf. Das heißt, schon vor einem Jahr waren für diesen Zeitpunkt Ausgaben geplant, denen keine Deckung gegenüberstand. Die Landesregierung betreibt Augenwischerei, wenn sie die Probleme in die nächste Legislaturperiode verschiebt.“
Der Bund der Steuerzahler M-V e.V. hat sieben Vorschläge entwickelt, die helfen sollen, eine notwendige Kreditaufnahme möglichst klein zu halten und fordert: Das Zahlenwerk des zweiten Nachtragshaushaltes muss nochmal überarbeitet werden. Im Rahmen der aktuellen Herbstschätzung wurden prognostizierten Einnahmen nach oben korrigiert. Der Entwurf ging von deutlich geringeren Einnahmen aus. Außerdem stockt der Mittelabfluss aus dem ersten Nachtragshaushalt. Für über 360 Mio. Euro liegen noch keine Anträge vor. Das Land kann daher mit wesentlich weniger Schulden auskommen. Dann erübrigen sich auch Gedankenspiele, wie die jüngst in den Medien veröffentlichte Idee des Finanzministers, zur Refinanzierung der Kosten der Krise eine "Reichen-Abgabe" einzuführen.
Die Stellungnahme finden Sie unter diesem Link: https://www.steuerzahler.de/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommerndetail/news/vor-dem-nachtragshaushalt-bund-der-steuerzahler-nimmt-stellung-zum-2-nachtragshaushaltsgesetz-202/