BdSt NRW bei Steuerfachtagung
Grenzüberschreitungen bei Haushaltspolitik nicht akzeptabel - Opposition muss das Landesverfassungsgericht anrufen
Müssen Sie noch für den Straßenausbau zahlen?
Der NRW-Landtag hat im Februar die Straßenausbaubeiträge gesetzlich abgeschafft. Ein Riesenerfolg für den BdSt NRW. Die Frage, die bei vielen bleibt: "Muss ich jetzt gar nichts mehr zahlen, wenn vor meiner Tür die Straße aufgerissen wird?" Hier gibt´s die Antworten, denn es kommt darauf an...
Es kommt darauf an, WANN der Ausbau der Straße vom Rat beschlossen wurde. Ist das vor dem 1.1.2018 geschehen, werden Sie wohl weiterhin zahlen müssen. Für Beschlüsse zwischen dem 1.1.2018 und dem 1.1.2024 gilt: Sie erhalten einen Null-Bescheid, müssen aber nichts zahlen. Die Kosten werden zu 100% aus Fördertöpfen des Landes beglichen. Alle, deren Straßenausbau erst nach dem 1.1.2024 beschlossen wurde, erhalten weder Bescheid noch Förderung: Sie profitieren von der Abschaffung des Straßenausbaubeitrags und müssen nichts zahlen.
==> Straßenausbaubeitrag-Infografik [pdf]
Für alle gilt: Die Kosten der Reparaturen von Straßen, also Ausbesserungen nach Frostschäden oder ähnliches, übernimmt grundsätzlich die Stadt. Neben dem Straßenausbaubeitrag gibt es allerdings noch die sogenannten "Ersterschließungskosten". Diese müssen weiterhin von Anliegern gezahlt werden. Das Tückische dabei: Auch Straßen, die seit Jahrzehnten benutzt werden und fertig erschlossen wirken, müssen es nicht sein. Es könnte Ihnen in solch einem Fall also durchaus noch ein Ersterschließungsbescheid ins Haus flattern. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen setzt sich weiter für kalkulierbare Regelungen und Verjährungsfristen ein. Machen Sie doch mit und werden Sie Mitglied. Damit stärken Sie nicht nur die Position des BdSt in dieser Sache, sondern profitieren persönlich noch von vielen weiteren Vorteilen. Einer Hotline für Ihre Frage zum Beispiel. Oder über 200 kostenfreie Webinare jährlich - von Steuer- über Arbeits- bis hin zu Erbrecht. Als gemeinnütziger, überparteilicher Verein, informieren wir sachlich-versiert, verlässlich und aktuell.
==> Was Sie tun können, wenn Ihre Gemeinde den Straßenausbau vor dem 1.1.2018 beschlossen hat.
Hintergrund-Informationen:
- BdSt NRW erfolgreich: Straßenbaubeitrag endgültig abgeschafft!
- Stundungsantrag für Straßenbaubeitrag
- Müssen Sie noch für den Straßenausbau zahlen?
- Für eine bürgerfreundliche Regelung der Ersterschließungsbeiträge
- BdSt NRW zur Stichtagsregelung bei Straßenbaubeitrag
- [pdf] Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge