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Mit 55 in den Ruhestand?
Altersversorgung von Berliner Senatoren
Am 21. Dezember 2021 wurde Franziska Giffey (SPD) zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin gewählt. Mit der neuen Regierung sind bis auf Klaus Lederer (Die Linke) und Andreas Geisel (SPD) neun alte Senatsmitglieder ausgeschieden. Großzügige Übergangsgelder und üppige Altersversorgungen dämpfen aber ihren den Fall. Der Bund der Steuerzahler hat die Regelungen zur Altersversorgung der Berliner Senatoren einem Bund-Länder-Vergleich unterzogen und fordert Kürzungen.
Ehemalige Senatsmitglieder haben nach dem Wegfall Ihrer Amtsbezüge zunächst einen Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses wird nach dem Ausscheiden für die gleiche Dauer gezahlt, die das Senatsmitglied der Landesregierung zuvor angehört hat, jedoch längstes für zwei Jahre. Während der ersten drei Monate wird das Übergangsgeld in voller Höhe und für die restlichen Monate in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge gewährt. Erwerbseinkünfte oder ein Ruhegehalt werden angerechnet. Geregelt ist das im Berliner Senatorengesetz.
„Gegen die Gewährung von Übergangsgeld in voller Höhe für drei Monate für den Fall der Entlassung eines Senators während der Legislaturperiode wäre aus unserer Sicht nichts einzuwenden“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, der BERLINER MORGENPOST. Dies entspräche der Einhaltung einer analogen Kündigungsfrist bei Beschäftigten. Zum Ende der Legislaturperiode wäre dies jedoch schon wieder eine sehr großzügig Regelung, da jedem Senator bewusst sein müsse, dass die Wahrnehmung eines Regierungsamtes immer nur auf Zeit ist. Die anschließende Gewährung eines Übergangsgeldes in Höhe von 50 Prozent bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren, d.h. von zwei Fünfteln der Dauer einer Legislaturperiode hält der Bund der Steuerzahler deshalb für ein Privileg, das den Bürgern kaum vermittelbar sei. Weiterhin ist Kraus der Meinung, dass Senatoren für den Fall ihres „Rücktritts“ – z.B. um „irgendeine politische Verantwortung“ zu übernehmen – auch wirklich zurücktreten und nicht stattdessen „um ihre Entlassung“ bitten sollten. Bei einem echten Rücktritt, wie ihn die Berliner Landesverfassung ausdrücklich vorsieht, entfällt nämlich der Anspruch auf das Übergangsgeld.
Auch die spätere Altersversorgung der Senatoren ist üppig. Bereits nach einer vierjährigen Amtszeit erwirbt das Regierungsmitglied einen Anspruch von 27,74 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge und zwar schon ab dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr! Mit genügend Amtsjahren ließe sich das Ruhegehalt theoretisch bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent steigern. Wer sich wenigstens zehn Jahre auf dem Senatorenstuhl hat halten können, darf mit mindestens 42 Prozent der Amtsbezüge sogar sofort und unabhängig vom Alter in den Ruhestand gehen. Die Amtsgehälter der Senatsmitglieder richten sich nach Besoldungsgruppe B 11. Damit beläuft sich das monatliche Grundgehalt der Senatoren auf rund 14.350 Euro. Die Bürgermeister erhalten rund 15.350 Euro und der Regierende Bürgermeister sogar rund 17.200 Euro monatlich, jeweils zuzüglich Orts- und Familienzuschlag.
Auch gegen die Gewährung eines amtsangemessenen Ruhgehalts hat der Bund der Steuerzahler Berlin nichts einzuwenden, wobei klarzustellen ist, dass es sich hierbei um eine sehr privilegierte und großzügige Altersversorgung handelt. Jedoch ist die Gewährung bereits ab dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr im Vergleich zu anderen Beschäftigten ein Privileg, das mit Blick auf das Renten- bzw. Pensionseintrittsalter nicht zu begründen ist.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin bezeichnete dieses Privileg mit Blick auf die Lebenswirklichkeit von Beschäftigten daher als unzeitgemäß: „Mit der Perspektive einer auf 67 Jahre steigenden Altersgrenze für die Regelaltersrente dürfte noch weniger nachvollziehbar sein, warum ein ehemaliger Senator schon zwölf Jahre früher sein üppiges Ruhegehalt kassieren darf. Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt“, sagte Kraus der Presseagentur dpa.
Ein vom Bund der Steuerzahler durchgeführter Vergleich des Berliner Senatorengesetzes mit den Ministergesetzen des Bundes und der Länder zeigt, dass die Berliner Senatoren außerordentlich privilegiert sind und die Geltung der Regelaltersgrenze für Minister keineswegs ungewöhnlich ist.
So sieht das Bundesministergesetz vor, dass ein erworbener Ruhegehaltsanspruch bis zum Erreichen der für Beamte geltenden Regelaltersgrenze ruht. Diese beläuft sich auf 67 Jahre für Beamte ab dem Geburtsjahrgang 1964 sowie für ältere Beamte auf 66 Jahre. Ein Ruhen der Ruhebezüge bis zum Erreichen dieser Regelaltersgrenze sehen auch die Senats- bzw. Ministergesetze der Länder Bayern, Bremen, Hamburg, des Saarlandes sowie von Sachsen-Anhalt und Thüringen vor. Ein früherer Ruhegehaltsbezug ist in Bayern mit 62 Jahren erst nach einer zehnjährigen Amtszeit möglich. In Rheinland-Pfalz hat sich ein Minister sogar erst nach acht Amtsjahren einen Ruhegehaltsanspruch ab dem 64. Lebensjahr erdient. Sachsen sieht einen Ruhegehaltsanspruch ab dem 63. Lebensjahr vor. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein entsteht der Ruhgehaltsanspruch ab dem 62. Lebensjahr, wobei in Baden-Württemberg längere Amtszeiten zu einem früheren Ruhegehaltsbezug führen. Ähnlich frühzeitig wie in Berlin werden die Minister nur in Hessen ab dem 55. Lebensjahr sowie in Niedersachsen und Brandenburg ab dem 60. Lebensjahr bzw. bei Amtszeiten von zehn Jahren ab dem 55. Lebensjahr mit Ruhegehalt versorgt. In der Regel sehen die Ministergesetze eine frühere Inanspruchnahme von Ruhegehältern nur auf Antrag und mit Abzügen oder bei in Ausübung des Amtes erlittenen Gesundheitsschädigungen vor.
Eine lediglich vierjährige Mindestamtszeit als Anwartschaft für den Ruhegehaltsanspruch eines Senators muss nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler wohl noch ein Relikt aus der Zeit vor 2001. Damals gab es vorgezogene Neuwahlen. Bis 1999 dauerten die Legislaturperioden jedenfalls nur vier Jahre. „Eine Anpassung des Senatorengesetzes an die fünfjährige Legislaturperiode hat man seinerzeit sicherlich nur vergessen“, meint Kraus zu der Regelung.
2 Mio. Euro „Gewinn“ für 4 Jahre Arbeit
Die Altersversorgung der Senatoren ist nach Meinung des Bundes der Steuerzahler ohnehin erstaunlich hoch. Da ein ehemaliger Senator im mittleren Alter bereits die Kindersterblichkeit und die Sturm- und Drang-Zeit überlebt hat, hat er je nach Sterbetabelle eine Lebenserwartung von gut 80 Jahren. Derzeit könnte er also damit rechnen, 25 Jahre lang ein Ruhegehalt beziehen zu können.
Nach nur vier Jahren Senatsmitgliedschaft sind das bereits 27,74 Prozent der Besoldungsstufe B11, derzeit also fast 4.000 Euro pro Monat oder in Summe über 25 Jahre rund 1,2 Mio. Euro in heutigen Preisen gerechnet. Verteilt man diese 1,2 Mio. Euro Ruhegehalt auf die 48 Monate Amtszeit, hieße das, dass zusätzlich zu dem monatlichem Amtsgehalt nach B11 von derzeit 14.350 Euro nochmals rund 25.000 Euro monatlich für die Altersversorgung „zurückgelegt“ werden. Alleine der Zeitraum zwischen dem 55. und dem 67. Lebensjahr macht dabei in Summe schon rund 576.000 Euro aus. „Das ist natürlich nur grob ohne irgendwelche Zins- und Zeitkomponenten überschlagen, zeigt aber deutlich, dass ein Berliner Senator bei seiner Altersversorgung im Vergleich zum Bund oder vielen andern Bundesländern durch den früheren Ruhegehaltsbezug den Gegenwert eines Einfamilienhauses zusätzlich oben draufgepackt bekommt“, sagt Kraus. Insgesamt beläuft sich derzeit der Gegenwert einer vierjährigen Amtszeit für einen Berliner Senator für Amtsgehalt, zwei Jahre Übergangsgeld und dem statistisch zu erwartenden Ruhegehalt auf einen Gegenwert von über zwei Millionen Euro in heutigen Preisen.
Teure zweiten Reihe
Neue Senatoren besetzten oftmals auch die Staatssekretärsposten mit ihren Gefolgsleuten neu. Die in den einstweiligen Ruhestand versetzbaren alten Staatssekretäre erhalten dann als politische Spitzenbeamte für die nächsten drei Monate die vollen Bezüge und dann anschließend ein erhöhtes Ruhegehalt bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren in Höhe von 71,75 Prozent und anschließend je nach Dienstjahren mindestens von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Anders als bei den Senatoren ist dies für Staatssekretäre im Beamtenrecht geregelt. Ihre Bezüge richten sich nach Besoldungsgruppe B7, die mit immerhin 10.515 Euro monatlich besoldet wird.
Auch hier hält der Bund der Steuerzahler eine Weitergewährung der Bezüge für drei Monate analog einer Kündigungsfrist für angemessen. „Eine Versorgung von bis zu drei Jahren darüber hinaus mit 71,75 Prozent der Bezüge ist ein Privileg, das den Bürgern kaum vermittelbar ist. Die anschließende Zahlung von mindestens 35 Prozent von B7 unabhängig vom Alter bis an das Lebensende ist ebenfalls ein extremes Privileg, das „normalen“ Beschäftigten nicht vermittelbar ist“, sagte Kraus ebenfalls der BERLINER MORGENPOST.
Volksvertreter
Die Altersversorgung der Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses richtet sich wiederum nach dem Landesabgeordnetengesetz. Zunächst erhält ein Abgeordneter bei einer mindestens einjährigen Mandatszeit nach seinem Ausscheiden für jedes Jahr seiner Parlamentszugehörigkeit einen zusätzlichen Monat lang ein Übergangsgeld in Höhe einer vollen Abgeordnetenentschädigung, jedoch längstens 18 Monate lang. Der Anspruch auf Altersentschädigung entsteht erstmalig nach neun Mandatsjahren ab dem 63. Lebensjahr in Hohe von 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Die höchste Altersentschädigung kann ein Abgeordneter nach 20 Mandatsjahren bereits ab einem Lebensalter von 57 Jahren in Höhe von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung beanspruchen. Diese oft auch „Diät“ genannte Abgeordnetenentschädigung belief sich 2021 auf 6.532 Euro. Für 2022 wird mit einer Erhöhung um 1,8 Prozent gerechnet.
BdSt hofft auf Parlament
Vor diesem Hintergrund freute es den Bund der Steuerzahler, aus der dpa-Meldung zu erfahren, dass der alte Finanzsenat noch im Sommer 2021 eine Beschlussvorlage an das Abgeordnetenhaus erarbeitet hätte, wonach die Mindestamtszeit für den Ruhegehaltsanspruch auf fünf Jahre verlängert und die versorgungsrechtliche Wartezeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Beamten ruhen soll. Die Vorlage sei aber laut dpa nicht mehr vom alten Senat beschlossen worden.
„Ich habe allerdings nicht die Hoffnung, dass die neuen Senatsmitglieder die Kraft finden werden, ihren eigenen Ruhestand nach hinten zu verschieben und damit auf Ruhegehälter von jeweils über einer halben Million Euro zu verzichten. Deshalb sehe ich hier das Abgeordnetenhaus in der Pflicht“, meint BdSt-Vorsitzender Kraus. Der Arbeitsumfang zur Ausarbeitung eines solchen Artikelgesetzes zur Änderung des Senatorengesetzes dürfte nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler überschaubar sein.
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Gesetzentwurf des Bundes der Steuerzahler Berlin e.V.
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
V o r l a g e
- zur Beschlussfassung –
über ein Gesetz zur Anpassung des Ruhegehaltsanspruchs der Senatsmitglieder
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Gesetz zur Anpassung des Ruhegehaltsanspruchs der Senatsmitglieder
Vom
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Senatorengesetzes
Das Senatorengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2000 (GVBl. S. 221), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. S. 334) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- In § 17 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ und das Wort „vierjährige“ durch das Wort „fünfjährige“ ersetzt.
- In § 17 Abs. 2 werden die Wörter „bei einer Amtszeit von weniger als zehn Jahren“ gestrichen und die Wörter „vor Vollendung des fünfundfünfzigsten Lebensjahres“ durch ein Komma und die Wörter „in dem die für Beamte geltende Regelaltersgrenze erreicht wird“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Pressespiegel zum Thema
Bild, 23.02.2023
... Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler könnte eine nur vierjährige Amtszeit als Regierender Bürgermeister oder als Senator in Berlin dem betreffenden Politiker bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 80 Jahren einen „Gewinn“ von mehr als zwei Millionen Euro einbringen. Inklusive Übergangs- und Ruhegehalt. ...
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/buergermeister-poker-in-berlin-giffey-kaempft-auch-um-pensions-millionen-82998280.bild.html
Berliner Zeitung, 23.02.2023
… Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler könne eine nur vierjährige Amtszeit als Regierender Bürgermeister oder als Senator in Berlin dem betreffenden Politiker bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 80 Jahren einen „Gewinn“ von mehr als zwei Millionen Euro einbringen, inklusive Übergangs- und Ruhegehalt. So die Einschätzung des Verbands. …
… „Unsere Berechnungen sind natürlich nur grob ohne irgendwelche Zins- und Zeitkomponenten überschlagen, zeigen aber deutlich, dass ein Berliner Senator bei seiner Altersversorgung im Vergleich zum Bund oder vielen andern Bundesländern durch den früheren Ruhegehaltsbezug den Gegenwert eines Einfamilienhauses zusätzlich obendrauf gepackt bekommt“, sagt Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler. Insgesamt belaufe sich derzeit der Gegenwert einer vierjährigen Amtszeit für den Regierenden Bürgermeister für Amtsgehalt, zwei Jahre Übergangsgeld und dem statistisch zu erwartenden Ruhegehalt auf einen Gegenwert von mehr als zwei Millionen Euro in heutigen Preisen. …
Es stelle sich die Frage, welche Körperschaft das Ruhegehalt bezahlt und was gegeneinander aufgerechnet werde, sagt der Steuerzahlerbund-Funktionär Kraus. …
„Es wäre wünschenswert, wenn solche Dinge transparent gemacht würden“, fordert der Bund der Steuerzahler, „weil es ja hier um politische Ämter und um Steuergeld geht.“ Leider bestehe bei den Politikern wenig Problembewusstsein. Das zeige die Debatte um die Verkleinerung des Bundestages sowie die Kostenexplosion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagt Kraus.
Seit 2012 hätten sich die Ausgaben für das Berliner Parlament mehr als verdoppelt. Hauptursachen seien die Ausweitung der Kostenpauschalen für die Abgeordneten ab 2014, die massive Erhöhung der Fraktionszuschüsse seit 2017 und die völlig maßlose Erhöhung der Entschädigungen und Ruhegehaltsansprüche seit 2020. Das alles zeige, wie groß die Privilegien im Vergleich zu normalen Angestellten seien, sagt Kraus. „Alle Parteien versprechen treuen und engagierten Mitgliedern einen guten Job, alle haben ein Interesse, das immer mehr Geld fließt.“ …
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/es-geht-um-2-millionen-euro-warum-franziska-giffeys-ueppige-altersversorgung-in-gefahr-sein-koennte-li.320598
Tagesspiegel, 20.02.2023
… Der Bund der Steuerzahler Berlin hat die Altersversorgung der Senatsmitglieder immer wieder kritisiert - besonders die niedrige Altersgrenze. „Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt", sagte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus, schon Ende 2021. …
https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-wiederholungswahl-neue-senatoren-ohne-anspruch-auf-berlins-lukrative-politiker-rente-9373415.html
B.Z., 20.05.2022
... Der Chef des Steuerzahlerbundes Berlin e. V., Alexander Kraus, will das Pensionsalter der Senatoren an die Altersgrenze für Beamte koppeln. Diese Regel gilt für Bundesminister. Kraus rechnet anschaulich vor, um welche Summen es eigentlich geht: Nach nur vier Jahren Amtszeit stehen einem Senator, der 80 Jahre alt wird, insgesamt 1,2 Millionen Euro Ruhegehalt zu. ...
https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/warum-bekommen-die-senatoren-ihre-pension-schon-mit-55-jahren
Tichyseinblick, 27.05.2022
… Dieselbe Forderung zur Angleichung der Altersgrenzen in Berlin vertritt auch der Deutsche Steuerzahlerbund. Deren Vorsitzender (Anm.: nur für Berlin) Alexander Kraus rechnet vor, dass einem Senator, der 80 Jahre alt wird, aber nur vier Jahre lang im Amt war, insgesamt 1,2 Millionen Euro Ruhegehalt zustehen. …
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/in-berlin-funktioniert-nichts-ausser-die-selbstbedienung
Zeit, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.zeit.de/news/2021-12/16/steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fuer-senatsmitglieder
B.Z., 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.bz-berlin.de/liveticker/steuerzahlerbund-kritisiert-altersversorgung-von-senatsmitgliedern
berlin.de, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/7184170-958092-steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fu.html
Morgenpost, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.morgenpost.de/berlin/article234111885/Steuerzahlerbundt-ueppiges-Ruhegehalt-fuer-Senatsmitglieder.html
Süddeutsche, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.sueddeutsche.de/service/verbaende-berlin-steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fuer-senatsmitglieder-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211216-99-412256
t-online.de, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.t-online.de/region/berlin/news/id_91336278/steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fuer-senatsmitglieder.html
Stern, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/steuerzahlerbundt---ueppiges-ruhegehalt--fuer-senatsmitglieder-31430360.html
Merkur, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.merkur.de/berlin/steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fuer-senatsmitglieder-zr-91184304.html
Welt, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.welt.de/regionales/berlin/article235710584/Steuerzahlerbundt-ueppiges-Ruhegehalt-fuer-Senatsmitglieder.html
N-TV, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Steuerzahlerbundt-ueppiges-Ruhegehalt-fuer-Senatsmitglieder-article23005091.html
RTL, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.rtl.de/cms/steuerzahlerbundt-ueppiges-ruhegehalt-fuer-senatsmitglieder-4885309.html
Berliner Sonntagsblatt, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
https://www.berliner-sonntagsblatt.de/Steuerzahlerbundt-ueppiges-Ruhegehalt-fuer-Senatsmitglieder-251791.html
MSN, 16.12.2021
... «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.» ...
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