Anstieg der Kommunalschulden ist alarmierend
Stellungnahme zum Entwurf für ein Wachstumschancengesetz
Landesregierung zerstört den Traum vom Eigenheim
Die Landesregierung hat ihr Förderprogramm für den Erwerb von Wohneigentum unvermittelt beendet. Der Bund der Steuerzahler fordert die Einhaltung der Förderzusage.
Seitdem im Jahr 2015 die rot-grüne Landesregierung die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen auf den deutschlandweiten Höchstsatz von 6,5 Prozent erhöht hat, stellt dies ein großes Hindernis für den Erwerb von Wohneigentum dar. Die Steuer macht den mit Abstand größten Teil der Erwerbsnebenkosten aus und erschwert es insbesondere Familien und Geringverdienern, sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen.
Die bis zum Jahr 2022 amtierende schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich vorgenommen, daran etwas zu ändern. Anstatt die Grunderwerbsteuer einfach zu senken, versuchte die Landesregierung mit Initiativen im Bundesrat die Einführung eines Freibetrags beim Wohneigentumserwerb für Selbstnutzer zu erwirken. Dieses Vorhaben scheiterte, weshalb sechs Wochen vor der letzten Landtagswahl ein Förderprogramm mit einem Volumen von 400 Millionen Euro aufgelegt wurde. Bürgerinnen und Bürger konnten seitdem eine Förderung von zwei Prozent des Kaufpreises für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten. Maximal 10.000 Euro wurden an Antragsstellende ausgezahlt, die ab dem 1. Januar 2022 notariell ihren Erwerb nachweisen konnten.
Die Laufzeit des Programms war ursprünglich auf den 31. Dezember 2022 datiert und wurde Ende 2022 von der neuen schwarz-grünen Landesregierung auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Förderprogramm sollte weiterlaufen, „so lange noch Geld im Fördertopf ist“, gab das Landesfinanzministerium in einer Pressemitteilung am 9. Dezember 2022 bekannt. Jetzt ist aber plötzlich alles anders. Unangekündigt gab die NRW.BANK, die das Programm umsetzte, das Ende der Förderung am 14. Juli 2023 bekannt.
Erst in den letzten Tagen verteidigte das Finanzministerium schrittweise diese Entscheidung. Es sei nie zugesagt worden, das Programm über das ganze Jahr 2023 laufen zu lassen und der Restbetrag von 60 Millionen Euro aus dem Fördertopf würde als „Spar-Beitrag des Finanzressort für den Landeshaushalt“ benötigt, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der Deutschen Presseagentur. Dies ist aus Sicht des BdSt NRW nicht richtig. Die Förderung sollte - wie angekündigt - bis zur vollständigen Auszahlung der 400 Millionen Euro laufen und nicht plötzlich enden, weil die Landesregierung Geld benötigt, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte in Aussicht gestellt, den Ländern das Recht zu geben, zum 1. Januar 2024 die Grunderwerbsteuer für Ersterwerbende von selbstgenutztem Wohneigentum faktisch abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren. Der BdSt NRW fordert die Landesregierung auf, dieser Möglichkeit zuzustimmen und sie anschließend umzusetzen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Erst dann sollte das Förderprogramm beendet und damit Bürokratie abgebaut werden.