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Land NRW kauft Haus von Joseph Beuys nicht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 02.12.2021, Jens Ammann

Dass Joseph Beuys einer der ganz großen nordrhein-westfälischen Künstler war, ist unbestritten. Doch vor einem Kauf seiner ehemaligen Wirkungsstätte in Düsseldorf hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Kosten und Nutzen sorgfältig abgewogen. 

Dass Joseph Beuys einer der ganz großen nordrhein-westfälischen Künstler war, ist unbestritten. Doch einen Kauf seiner ehemaligen Wirkungsstätte in Düsseldorf wollte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft nicht unterstützen. Mit einer lobenswerten Argumentation, findet der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW). 
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat in der Frage, ob das Land die ehemaligen Wohn- und Atelierräume der Familie Beuys kaufen sollte oder nicht, Pro- und Kontra-Argumente geprüft. Kontra hat überwogen:

Das einflussreiche Werk von Joseph Beuys werde bereits an zahlreichen anderen Orten in Nordrhein-Westfalen gewürdigt. Zudem seien im Gebäude „Spuren der Nutzung durch Joseph Beuys und seiner Familie kaum vorhanden bzw. bedeutend. Der heutige Zustand der Räume kann nach Umnutzung durch den derzeitigen Eigentümer nicht mehr mit der damaligen Schaffensphase von Joseph Beuys (Akademie-Zeit) in Verbindung gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sind die Räume nicht als kulturhistorisch herausragender Ort zu betrachten…“

Zudem sei die Immobilie Teil eines größeren Gebäudekomplexes und einer Eigentümergemeinschaft. Das Land könne nicht selbstständig agieren. „Eine Nutzung im Anschluss an das Beuys-Jubiläum und darüber hinaus wäre mit erheblichen Kosten für Erwerb, Umbau, Investitionen, Personal und Betrieb verbunden, die nur schwer gerechtfertigt werden können“, so das Ministerium. Zudem sei die verkehrstechnische Anbindung schwierig und Vorgaben des Ensemble-Schutzes der Stadt Düsseldorf für den Stadtteil Oberkassel zu beachten. 

Der BdSt NRW freut sich über das Vorgehen des Ministeriums. In der Frage des Kaufs wird nicht einfach nach dem Motto „es ist zwar ein eigentlich wertlos, aber koste es was es wolle“ gehandelt, sondern Kosten und Nutzen vernünftig miteinander abgewogen. Hoffentlich macht das Schule.  

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