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Kostenträchtiger Streit um Haltestellenmasten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 04.12.2021, Andrea Defeld

In den Kreisen Paderborn und Höxter müssen eckige Fahrplanmasten vor Bushaltestellen ausgetauscht werden. Harte Kante für die Steuerzahler: Sie müssen 200.000 Euro für den Austausch berappen. 

2013 hatte der Nahverkehrsverbund Paderborn Höxter (nph) die eckigen Masten in den Kreisen Paderborn und Höxter aufstellen lassen. Straßen.NRW war das zunächst nicht aufgefallen. Erst im Dezember 2020 hatte der Landesstraßenbaubetrieb die eckigen Masten beanstandet. Nach einer Vorschrift müssen es runde Masten sein, denn diese sind so konstruiert, dass sie im Gegensatz zu eckigen Masten im Fall einer Kollision mit einem Auto abknicken können.

Ausschlaggebend ist hier die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um ein Regelwerk der höchsten Kategorie 1. Betroffen von einem Austausch sind nur außerorts gelegene Fahrplanmasten, die in Abschnitten stehen, an denen mehr als 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. An diesen Standorten könnten diese starren Systeme bei einem Unfall schwere Verletzungen auslösen.

Der nph prüfte zunächst monatelang, ob die Forderung nach einem Tausch der Haltestellenmasten gerechtfertigt ist.  Fachlicher und juristischer Rat wurde eingeholt. Aktuell rechnet der nph mit einem Austausch von ca. 150 Masten. Rund 200.000 Euro wird das kosten. Der nph rechtfertigt sich: „Keineswegs nachvollziehbar ist, dass die vorhandenen eckigen Masten, die in anderen Regionen in und außerhalb NRWs in vergleichbarem Umfeld verwendet werden, und bisher nur in den Kreisen Paderborn und Höxter und zudem erst acht Jahre nach Montage bemängelt worden sind“. Auch seien nennenswerte mit den Haltestellenstelen verbundene Unfallfolgen nicht bekannt.„Ob und wo außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs eckige Masten außerorts und ohne Schutzeinrichtung verbaut wurden, entzieht sich unserer Kenntnis“, antwortet der Landesbetrieb Straßenbau darauf. 

Klare Kante vom Bund der Steuerzahler NRW: Eine Richtlinie, die Leib und Leben retten kann, sollte beachtet werden. Schlimm genug, wenn das nicht überall geschieht. Zum Vorbild sollte sich der nph das nicht nehmen.
Ursprünglich hatte der nph mit 800.000 Euro für den Austausch von 800 außerorts gelegene Masten gerechnet. Zum Glück mussten aber nicht alle Stelen ausgetauscht werden. Doch auch die Kosten von 200.000 Euro hätten nicht sein müssen, wenn sich der nph an die geltenden Vorschriften gehalten hätte.
 

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