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© Tumisu/pixabay

Land NRW folgt BdSt-Hinweisen zum Nachtragshaushalt des Landes, reduziert am Jahresende 2022 geplante Kreditaufnahmen beim Corona-Sondervermögen und nimmt auch 2023 im Kernhaushalt keine neuen Schulden auf

Erfolge / Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. 01.02.2023

Nach der Landtagswahl 2022 hat die neue NRW-Landesregierung einen 1. Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Überprüfung des Etats zeigte u.a., dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr um weitere 1,8 Milliarden Euro auf 71,8 Milliarden Euro steigen werden. Deshalb forderte der BdSt NRW, dass mit Blick auf diese Zahlen auf der Einnahmeseite genügend Potential vorhanden sei, den Schuldenabbau voranzubringen oder Rücklagen für die sich eintrübende Konjunktur aufzubauen.

Genau dies geschah am Jahresende 2022. Die zu Anfang des Jahres als zu gering festgesetzten Steuereinnahmen wurden zur Verringerung der Verschuldung im sog. Corona-Sondervermögen eingesetzt. Begrüßt hatte es im Vorfeld der BdSt, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Kernhaushalt für das Jahr 2022 keine neuen Schulden aufgenommen hat. Und mit Blick auf die weiterhin steigenden Steuereinnahmen lehnt der BdSt auch für 2023 weitere Kreditaufnahmen im Kernhaushalt des Landes ab. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Landtag hat der BdSt NRW im Herbst diese Positionen vorgetragen. Das Finanzministerium folgte diesen Forderungen. Auch der Kernhaushalt 2023 kommt ohne neue Schulden auf.

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